Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll bereits rund
60mal heimlich Zielrechner Verdächtiger im Ausland über das Internet
heimlich ausgeschnüffelt haben. Über diese Zahlen
berichtet
das Magazin Focus in seiner kommenden Ausgabe. Auf Anfrage habe der
Auslandsgeheimdienst weiter mitgeteilt, dass Operationen innerhalb
Deutschlands generell nicht zu seinem Aufgabengebiet gehörten. Der so
genannte Bundestrojaner sei daher auch nicht gegen deutsche Bürger im Inland
eingesetzt worden. Keine Angaben gibt es zu der Frage, auf welcher
Rechtsgrundlage der BND die heimlichen Online-Durchsuchungen im Ausland
durchführte.
Sicherheitsexperten wie etwa vom Chaos Computer Club (CCC)
trauen bereits seit längerem
am ehesten noch dem BND unter den deutschen Geheimdiensten das benötigte
Know-how zu, im Rahmen einer gezielten Trojanerattacke
informationstechnische Systeme auszuspähen. Andere Sicherheitsbehörden wie
Verfassungsschutzeinrichtungen würden im Rahmen der "Amtshilfe" auf dessen
Lösungen zurückgreifen. Ganz in diesem Sinne soll der BND dem Focus zufolge
auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Frühjahr 2006 unterstützt haben, den Rechner des Berliner Islamisten
Reda Seyam zu durchleuchten. Der Inlandsdienst soll dem bekennenden
"Gotteskrieger" eine getarnte E-Mail mit der Spionagesoftware geschickt
haben. Seyam klickte demnach auf den anscheinend unverdächtig daherkommenden
Anhang und aktivierte so den Trojaner.
Bei der so erfolgten Online-Razzia soll es sich um die "erste und bislang
einzige" geglückte Netzbespitzelung dieser Art hierzulande gehandelt haben.
Der Spähangriff hat dem Magazin zufolge bis 2007 gedauert. Dabei seien die
Verfassungsschützer unter anderem auf eine Anleitung zum Bau von
Sprengsätzen und Fotos von verstümmelten US-Soldaten gestoßen sein. Die
Funde reichten allerdings nicht aus, um Seyam den Prozess zu machen. Der
Islamist selbst erklärte, die Trojanerattacke bemerkt zu haben. Sein
russischer Virenscanner habe angeschlagen. Seitdem habe er den Verdacht
gehabt, "jemand macht etwas mit meinem Computer". Für Chats bevorzuge er
seitdem Internet-Cafés, in denen aber laut CCC auch bereits Keylogger zum
Abgreifen von Tastatureingaben gefunden worden sind.
Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die
erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die
Online-Durchsuchung siehe:
(Stefan Krempl) /
(je/c’t)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101322/from/atom10