[europa.eu] Die Kommission hat das Mehrjahresprogramm im Rahmen
des Außengrenzenfonds 2007-2013 für Frankreich im Umfang von
schätzungsweise 101,8 Mio. EUR sowie die beiden ersten Jahresprogramme
für 2007 und 2008 angenommen.
Der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige
Vizepräsident Jacques BARROT begrüßte die Annahme des ersten
Mehrjahresprogramms für die Umsetzung des Außengrenzenfonds. "Mit
der Annahme des Mehrjahresprogramms zeigt Frankreich sein Engagement für
die Einführung des gemeinsamen integrierten Grenzschutzsystems. Ich bin
zuversichtlich, dass die Mitgliedstaaten dank der nationalen Programme zur
Umsetzung des Außengrenzenfonds besser in der Lage sein werden, effizient
beim Aufbau interoperabler Systeme zusammenzuarbeiten und den Herausforderungen
der Grenzkontrolle an den EU-Grenzen in einer globalisierten Welt gerecht zu
werden."
Frankreich hat beschlossen, vier der fünf strategischen Prioritäten
des Fonds umzusetzen:
A. Weiterer schrittweiser Aufbau des gemeinsamen integrierten
Grenzschutzsystems
B. Entwicklung der einzelstaatlichen Komponenten des Europäischen
Grenzüberwachungssystems und/oder eines ständigen
Küstenpatrouillennetzes an den südlichen Seegrenzen
D. Einführung der nach den Gemeinschaftsvorschriften über die
Außengrenzen und Visa (VIS und SIS) erforderlichen IT-Systeme
E. Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über Außengrenzen und
Visa, insbesondere des Schengener Grenzkodex und des Visakodex.
Zu den im Rahmen der Jahresprogramme 2007 und 2008 in Frankreich finanzierten
Projekte gehören:
- Die Verbesserung des Überwachungssystems, damit die französischen
Seegrenzen besser gesichert werden können. - Die Ausstattung der französischen Konsulate mit Geräten für
die Erhebung biometrischer Daten von Visumantragstellern. - Die Aufstellung von biometrischen Lesegeräten für
Personenkontrollen an den Außengrenzen. - Schulungen für Grenzbeamte zum Zweck der Erkennung gefälschter
Reisedokumente.
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Hintergrund:
Der Außengrenzenfonds ist eines von vier Finanzinstrumenten des
Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme",
mit dem eine angemessene Aufteilung der Verantwortlichkeit zwischen den
Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Einführung des integrierten
Grenzschutzsystems und der Umsetzung der gemeinsamen Politiken im Bereich Asyl
und Zuwanderung angestrebt wird. Bei den anderen drei Fonds handelt es sich um
den Europäischen Fonds zur Integration von Drittstaatsangehörigen, den
Europäischen Rückkehrfonds und den Europäischen
Flüchtlingsfonds.
Mit dem Außengrenzenfonds wird ein finanzielles Solidaritätssystem
eingeführt, mit dem die Länder unterstützt werden, die im
Zusammenhang mit der Umsetzung der gemeinsamen Normen im Bereich Kontrolle und
Überwachung der Außengrenzen und Visumpolitik zugunsten der
Gemeinschaft einer dauerhaften und schwerwiegenden finanziellen Belastung
ausgesetzt sind.
Die Gesamtmittel des Fonds belaufen sich für den Zeitraum 2007-2013 auf
1 820 Mio. EUR, die folgendermaßen aufgeteilt werden:
- 1 543 Mio. EUR werden den Mitgliedstaaten auf der Grundlage objektiver
Kriterien entsprechend der Belastung jedes Staates durch die Kontrolle der
Außengrenzen und die Visumpolitik zugeteilt und kommen Maßnahmen im
Rahmen einzelstaatlicher Programme zugute; - 109 Mio. EUR (6 %) werden direkt von der Kommission verwaltet und
sind für Maßnahmen der Gemeinschaft vorgesehen; - 108 Mio. EUR dienen der Finanzierung der Kaliningrader Transitregelung,
die von Litauen durchgeführt wird; - 60 Mio. EUR sind für spezifische Aktionen an strategischen Punkten
der Außengrenzen auf der Grundlage einer von der FRONTEX-Agentur
durchgeführten Risikoanalyse vorgesehen.
Source: http://europa.eu