Österreich: Fingerprint-Pässe im Ministerrat

12 Jun, 2008

[futurezone.orf] Der Ministerrat hat die Einführung von Fingerprint-Pässen beschlossen. Biometrieexperten und Opposition bemängeln die schwache Sicherheit von Fingerabdruck-Scannern. Auch die Ermächtigung der Sicherheitsbehörden, auf die Fingerabdruckdaten im Pass zuzugreifen, gehe über die Anforderungen der EU hinaus. Anlässlich einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien haben Innenminister Günther Platter [ÖVP] und Justizministerin Maria Berger [SPÖ] einige Grundzüge des neuen Passgesetzes vorgestellt. Das neue Passgesetz ermächtigt die österreichischen Behörden dazu, von Bürgern Fingerabdrücke zu nehmen und diese auf dem Chip ihres Reisepasses abzuspeichern. Es soll am Mittwoch den Ministerrat passieren und im Herbst dieses Jahres vom Parlament abgesegnet werden.
Die Innenminister der USA und der EU wollen die Reisedokumente mit dieser Maßnahme fälschungssicher machen. Auf den bisher ausgegebenen Chip-Pässen sind die auf dem Pass zu sehenden Daten zum Besitzer sowie dessen Passbild im JPEG-Format gespeichert.

Abdrücke der Zeigefinger
Die neuen Pässe sollen ab Frühjahr des kommenden Jahres, spätestens aber ab 28. Juni 2009 ausgegeben werden können, so Platter, der sich von dem neuen System "ein Mehr an Sicherheit" erhofft. Die Dauer der Ausstellung ab Antrag ändere sich nicht und betrage nach wie vor fünf Werktage. Die Kosten für den Fingerprint-Pass betragen 69,90 Euro.

Gespeichert werden sollen die Abdrücke der beiden Zeigefinger. Personen, bei denen es nicht möglich ist, zwei Fingerabdrücke abzunehmen, können sich auch einen Notpass oder ein Passdokument ohne gespeicherte Fingerabdrücke ausstellen lassen. Wer die Fingerabdrücke vorweisen kann, sie aber den Behörden nicht überlassen will, bekommt keinen Pass [§ 14].

Neues Chipmodell für den Pass
Auf den bisher ausgegebenen Sicherheitspässen können die Fingerabdrücke nicht nachträglich abgespeichert werden. Auch noch nicht abgelaufene Pässe ohne Chip müssen nicht umgetauscht werden und sind weiterhin gültig.

Laut Justizministerin Berger, die der Einführung der Biometriepässe bereits im EU-Parlament zugestimmt hat, sollen die Fingerabdrücke zur Verarbeitung bei der Staatsdruckerei bis zu vier Monate gespeichert werden dürfen. Diese Frist sei nötig, um Pässe auch an Auslandsösterreicher ausliefern zu können. Es sei ansonsten nicht geplant, die Fingerabdruckdaten auf nationaler oder auf EU-Ebene zentral zu speichern. Das Gesetz erlaubt die lokale Datenverarbeitung von Fingerabdruckdaten. Auch Bürgermeister sollen auf Wunsch der Bezirksverwaltungsbehörde Fingerabdrücke für den Passantrag abnehmen dürfen.

Source: http://futurezone.orf.at/it/stories/284702/


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