Google übergibt IP eines anonymen Bloggers an israelisches Gericht

Google hat als Betreiber des Blogdienstes Blogger.com die IP-Adresse eines anonymen Bloggers einem israelischen Gericht übergeben. Verschiedenen Berichten zufolge wurde der Blogger wegen der Verleumdung dreier Lokalpolitiker in Shaarei Tikva verklagt. In seinem Blog habe der Angeklagte die drei Ratsmitglieder, die sich am vergangenen Dienstag zur Wiederwahl stellten, unter anderem Bereicherung und Kontakte zur Unterwelt vorgeworfen, heißt es weiter. Die betroffenen Politiker klagten.

Das Gericht habe die Herausgabe der IP-Adresse des anonymen Bloggers verlangt. Dem habe Google unter Hinweis auf den Schutz der Meinungsfreiheit zunächst nicht stattgegeben. Erst auf Hinweis des Gerichts, der Inhalt des Blogs gebe Anlass zu einem begründeten Verdacht auf ein Verbrechen, soll Google umgeschwenkt sein und die IP-Adresse in einem seltsam anmutenden Deal schließlich doch übergeben haben. Den Berichten zufolge ist Diffamierung in Israel nicht wie in anderen Jurisdiktionen ein Vergehen, sondern ab einem bestimmten Grad ein Verbrechen.

Dem Arrangement mit dem Gericht folgend hätten die Kläger den Blogger in seinem Blog kontaktiert und ihn aufgefordert, seine Identität zu lüften und drei Tage später zu einer Anhörung zu erscheinen oder anonym zu widersprechen und Gegenklage einzureichen. Offenbar reagierte der Blogger nicht und Google übergab die IP-Adresse an das Gericht, mit der nun die Identität des Bloggers anhand der Daten des Provider geklärt werden kann. Die Herausgabe der IP sei ein Novum in Israel, heißt es weiter.

Google, dessen vollmundiges Firmenmotto "Don’t be evil" mit wachsender Konzerngröße zunehmend strapaziert wird, verteidigte sich gegenüber CNET News, dass das Unternehmen keine Wahl gehabt habe, als der Aufforderung des Gerichts Folge zu leisten. "Wir haben dem Gericht die IP-Adresse des Bloggers nach einer gerichtlichen Anordnung übergeben", erklärt ein Sprecher.

Berichte, nach denen Google die Daten mehr oder weniger freiwillig übergeben habe, wies ein Sprecher gegenüber dem US-Magazin PC Pro scharf zurück: "Die IP-Adresse wurde übergeben, nachdem uns eine gerichtliche Verfügung zugestellt wurde, der wir entsprechen mussten. Einige Quellen melden, das sei ohne Verfügung geschehen, was einfach nicht wahr ist."
(vbr/c’t)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99685