IT-Branchenverband lehnt Online-Razzien nicht durchweg ab

Der Bitkom hat besonders strenge Voraussetzungen für die vor allem vom Bundesinnenministerium und von Unions-Politikern geforderten heimlichen Ausforschungen von IT-Systemen gefordert. "Wir sind der Meinung, dass die Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff auch bei der Online-Durchsuchung eine Orientierung geben sollten", erklärte Dieter Kempf aus dem Präsidium des Branchenverbands beim Forum "Innere Sicherheit und Hightech" am heutigen Mittwoch in Berlin. Die Vielfalt der auch sehr privaten Daten, die etwa auf einer Festplatte zu finden seien, sei "ähnlich umfang- und facettenreich wie die Kommunikation innerhalb von Wohnungen". Wenn entsprechend restriktive Vorgaben gefunden würden, will der Bitkom laut Kempf seinen Widerstand gegen ein entsprechendes Bespitzelungsvorhaben aufgeben. "Dann müssen wir nicht mehr davon ausgehen, dass uns eine breit angelegte Überwachung von PCs und Festplatten droht."

Das Bundeskriminalamt (BKA) spreche von fünf bis zehn einschlägigen Fällen pro Jahr, führte Kempf weiter aus. Sollten damit tatsächlich terroristische Gefahren vermieden werden können, "sollten wir dieses Instrument nicht prinzipiell ablehnen". Ein entsprechendes Gesetz müsse aber "mit einem harten Kontrollverfahren und einem Verfallsdatum versehen werden". Falls es eine Nützlichkeit in der Praxis nicht erweise, sollte es wieder abgeschafft werden. Noch fehle es aber an genaueren Informationen über die Pläne des Innenministeriums und an einer "klaren Definition der juristischen Voraussetzungen" verdeckter Online-Durchsuchungen. Besonders prekär findet Kempf in diesem Zusammenhang, dass nach dem aktuellen Gesetzesentwurf "prinzipiell alle Computersysteme ein mögliches Ziel staatlicher Überwachung" seien. Dies schließe auch mobile Endgeräte und die Zentralrechner von E-Mail-Anbietern ein, falls diese von einem Verdächtigen genutzt würden.

In der Debatte um die Technik von Online-Razzien will der Bitkom vor allem verhindern, dass hierzulande tätige Verkäufer von Sicherheitssoftware für den so genannten Bundestrojaner "standardisierte Hintertüren einbauen müssen". Derlei Anforderungen schloss August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, rasch und vehement aus, während er generell erneut für die Einführung einer Lizenz zu heimlichen Online-Durschsuchungen für das BKA Partei bezog. Nicht weniger problematisch wäre laut Kempf ein Zugriff auf die Server von E-Mail-Providern. Hier sei ein nationaler Ansatz wenig sinnvoll. Offen sei auch nach wie vor, ob das Spionageprogramm etwa als Trojaner oder als elektronische Wanze in Form eines Key-Loggers zum Abgreifen von Tastaturanschlägen komme. In jedem Fall müssten wohl Firewalls, Virenscanner oder andere Sicherheitsvorkehrungen umgangen werden. Zudem müsste ausgeschlossen werden, dass der falsche Rechner ausgeforscht werde. Das gesamte Verfahren sei so "weit komplexer, als ein Telefon abzuhören".

Die bereits vom Bundestag beschlossene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sowie die damit einhergehenden Eingriffe in die Privatsphäre lehnte der Vertreter der Lobbyvereinigung ebenfalls "nicht grundsätzlich" ab, "wenn dadurch eine Reihe schwerer Straftaten aufgeklärt werden kann". Es müsse aber hinterfragt werden, wie praxisgerecht die neue Regelung ausgestaltet sei. Leider seien die Abgeordneten der dringenden Bitte, die Speicherverpflichtung erst 2009 in Kraft zu setzen, nur teilweise im Internetbereich nachgekommen. Die auch bei den Mobilfunkbetreibern erforderlichen technischen Erweiterungen und die personelle Aufstockung seien innerhalb weniger Wochen nicht hinzubekommen. Kempf bedauerte weiter, dass die von der großen Koalition ins Spiel gebrachten Entschädigungspauschalen "viel zu niedrig sind".

Grundsätzlichere Kritik an den laufenden Überwachungsvorhaben übte Heribert Prantl, Leiter des Ressort Innenpolitik bei der Süddeutsche Zeitung. Die Grundrechte seien mit den Plänen zur Schaffung eines "Präventivstaates" und deren laufender Umsetzung insbesondere durch das Innenministerium "unter Generalverdacht geraten", warnte der Pressevertreter. Sie würden "banalisiert und verbraucht". Mit der Vorratsdatenspeicherung etwa "gilt jeder Einzelne erst einmal als verdächtig". Viele politische Skandale dürften künftig nicht mehr durch die "machtvolle Publizistik" aufgedeckt werden können, da die Informanten eine Enttarnung befürchten müssten. Prantl sprach von einer "Kastration der Pressefreiheit", die sich in anderen Berufsfeldern wie bei Anwälten widerspiegele. Das System von Sicherheit und Freiheit sei "völlig außer Balance geraten".

Für den Innenpolitikexperten produziert der Gesetzgeber im Wahn der Terrorabwehr immer mehr "vergiftete Paragraphen". Immer mehr Bürger könnten sich des bedrohlichen Gefühls nicht erwehren, der Staat wolle ihnen etwa mit der Netzbespitzelung "ins Hirn schauen". Die Präventionslogik trage dabei einen "Hang zur Maßlosigkeit" mit sich. Wenn der Staat "alles tun muss", um etwa Anschläge zu verhindern, "ist die Politik damit noch lange nicht fertig". Es müssten unter anderem Vorbeugehaft, Schutzhaft und Langzeitquarantäne für potenzielle "Gefährder" folgen. Der starke Staat sei der Staat, der seine Regeln und Prinzipien mit kühlem Kopf verteidigt, plädierte Prantl dagegen für einen stärkeren Schutz der Freiheitsrechte. "Innere Sicherheit verlangt innere Festigkeit." Das allein glückselig machende legislative Heilmittel gegen den Terrorismus gebe es generell nicht. Der Staat müsse daher die Wahrheit sagen, "dass er bei aller Wachsamkeit Risiken nicht ausschalten kann".

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Stefan Krempl) /
(jk/c’t)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99692