SPD-Sprecher verteidigt Ausdehnung der Videoüberwachung

Der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hat der Opposition vorgeworfen, die überraschende Verlängerung der Speicherung von Videoaufnahmen an Bahnhöfen und Flugplätzen sowie der Zugriffsmöglichkeiten für die Bundespolizei verschlafen zu haben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bemängelte vergangene Woche, dass die große Koalition in einer "Nacht- und Nebelaktion" im Bundestag die bisherigen Vorgaben zur "unverzüglichen" Löschung der Videodaten durch eine bis zu 30-tägige Vorhaltung ersetzte. Eine gründliche parlamentarische Beratung des Vorhabens sei nicht erfolgt, die entsprechende Änderung erst einen Tag vor der Verschärfung des Bundespolizeigesetzes eingebracht worden. Wiefelspütz wies nun den Vorwurf der "manipulativen" Gesetzgebung zurück: "Wir können und wollen gar nichts verstecken", erklärte er im Deutschlandfunk. Er könne der Opposition aber auch "nicht die Arbeit abnehmen".

Zugleich räumte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion aber ein, dass das umstrittene Verfahren "hätte besser laufen können". Demokratie heiße ja, "öffentlich die Dinge tun und nicht irgendwo verschwiegen". Gerade im Sicherheitsbereich sei eine öffentliche Debatte ferner "ausgesprochen erwünscht". Alles andere würde "ja wohl auch eher Misstrauen und Ressentiment und Vorbehalte begründen". In der Sache sei die Entscheidung zudem "durchaus verantwortbar und vertretbar". Die entscheidenden Hinweise auf die erfolglosen Kofferbombenattentäter seien schließlich über Videobilder auf einem Bahnhof gekommen. Die Videoüberwachung hierzulande sei "sachgerecht", da sie im Gegensatz etwa zu Großbritannien "nicht flächendeckend" erfolge. Da mache es durchaus Sinn, "diese Videobilder ein paar Tage länger aufzubewahren". So könnten "möglicherweise im Nachhinein" Spuren gefunden sowie Straftaten aufgeklärt oder auch verhindert werden.

Dass die Kofferbomber bereits aufgrund der bisherigen Speicherregelungen gefasst werden konnten, ließ Wiefelspütz nicht als Gegenargument gelten. Man müsse immer begründen letzten Endes, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden sollen. "Das ist eine Abwägungsfrage, ob das nur wenige Stunden sind oder auch einige Tage." Zudem würde man beim Geldabheben aus dem EC-Kartenschalter in Banken auch gefilmt. Er könne da keinen großen Unterschied erkennen, ob darauf nur die privaten Unternehmen oder auch die Bundespolizei Zugriff habe. Auch wenn letztere in der Bank nichts zu suchen habe. Als nächste, breiter diskutierte Vorhaben der Koalition im Sicherheitsbereich nannte Wiefelspütz die heftig umstrittene Novelle des Bundeskriminalamtgesetzes, die nach Ansicht der SPD davon abzukoppelnde Entscheidung über heimliche Online-Durchsuchungen sowie die Aufnahme von Fingerabdrücken in den geplanten elektronischen Personalausweis.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Stefan Krempl) /
(jk/c’t)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99616