Verfassungsrichter hält Speicherung der TK-Verbindungsdaten für verfassungswidrig

Der Greifswalder Verfassungsrichter Helmut Wolf hält das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig. Er halte die angekündigten Verfassungsbeschwerden für "sehr aussichtsreich", sagte der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in einem Gespräch mit dpa. "Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist."

Es sei zu befürchten, dass sich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger deutlich verschiebt und ein Klima von grundlegendem Unbehagen, Misstrauen und Angst entsteht, sagte Wolf. "Vom Orwellschen Großen Bruder sind wir mit diesem Gesetz nicht mehr sehr weit entfernt." Bereits das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, das jeder Bürger einen Anspruch auf Privatheit habe, sagte Wolf. "Mit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt", sagte der Jurist.

Nach Auffassung Wolfs wird mit dem Gesetz das im Grundgesetz als unverletzlich festgeschriebene Fernmeldegeheimnis verletzt. Der Jurist verwies auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Schleierfahndung im Jahr 1999. Damals hatten die Richter festgestellt, dass der Staat keine Daten verdachtsunabhängig und zu beliebigen Zwecken erheben und verwenden darf. "Der Bürger darf nicht so behandelt werden, als sei er ein potenzieller Straftäter", sagte Wolf. Nach den Terroranschlägen von New York und Washington 2001 sowie Madrid 2004 sei es verständlich, dass der Staat auf die veränderte Sicherheitslage reagiere. Die umfassende Vorratsdatenspeicherung trage aber nicht oder nur sehr begrenzt dazu bei, die Sicherheit im Lande zu erhöhen. "Gerade Terroristen werden Wege finden, das Gesetz zu umgehen, beispielsweise durch die Nutzung fremder Handys oder von Internetcafés."

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Martina Rathke, dpa) /
(jk/c’t)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99675