BKA ist bereits für Online-Razzien gewappnet

Bundestrojaner durchforstet auch Blackberrys und andere Smartphones 

Befürworter und Gegner der umstrittenen Online-Durchsuchungen hoffen
auf einen klärenden Richterspruch des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe noch in diesem
Jahr.

Geheimdienstexperten hoffen noch im Laufe dieses Jahres auf eine generelle Klärung der
Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen. "Angesichts
der weiter zunehmenden Gefahren durch islamistische Terroristen müssen wir bei einer
akuten Bedrohungslage endlich die Möglichkeit für heimliche Blicke auf Festplatten von
Gefährdern erhalten", war aus Geheimdienstkreisen und von Strafverfolgungsbehörden am
Wochenende in Berlin zu hören. Politiker, Geheimdienstler und Polizei warten mit
Ungeduld auf den klärenden Spruch des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr.
Verfassungsjuristen sagen ein "Ja" der Richter in der heftig umstrittenen Frage für
vorbeugende Online-Durchsuchungen voraus.


Die Karlsruher Verfassungsrichter müssen über die Beschwerden der FDP-Mitglieder
Burkhard Hirsch, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gerhart Baum gegen das
nordrhein-westfälische Landesverfassungsschutzgesetz entscheiden. Es hat zum ersten
Mal einem Inlandsgeheimdienst in Deutschland, dem Verfassungsschutz von
Nordrhein-Westfalen, Online-Ermittlungen gestattet. Das Gesetz wird von den
Beschwerdeführern als "rechtlich unzulässig und als unpräzise formuliert" angeprangert.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, versprach, "Klarheit
zu schaffen".

Schwierige Fragen für die Verfassungsrichter

Karlsruher Juristen erwarten, dass das Gesetz der Düsseldorfer Landesregierung
"kassiert wird". Berliner Politiker erhoffen von diesem Gerichtsverfahren aber
"höchstrichterliche Argumentationshilfe" für den Streit zwischen den
Bundespolitikern über die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU)
favorisierte gesetzliche Regelung der Online-Durchsuchung auf Bundesebene, die
unter Innenminister Otto Schily (SPD) bereits auf der Grundlage einer Dienstanweisung
praktiziert worden war. So hatte Papier unterstrichen, dass die Überlegungen des
Gerichts zu den von einer Spionage-Software betroffenen Grundrechten "weit über die
konkret streitgegenständlichen Vorschriften des nordrhein-westfälischen Gesetzes
hinaus Bedeutung erlangen könnten".

Papier und seine Richterkollegen müssen schwierige Fragen klären – zum Beispiel: Auf
welche informationstechnischen Systeme soll mit der Online-Durchsuchung zugegriffen
werden? Nur auf die Kommunikation oder auch auf die Festplatte? Wie weit reicht
dabei der verfassungsrechtliche Schutz der Privatsphäre? Berliner Parlamentarier
betonten, für den bundesdeutschen Gesetzgeber würden die Aussagen der
Verfassungsrichter "ein Grundsatzurteil über Zulässigkeit und Grenzen der
Online-Durchsuchung sein". Sie könne danach "wahrscheinlich noch bis Ende des Jahres,
im Sinne der Verfassungsrichter in das Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA)
aufgenommen und damit geltendes Recht werden".

 

 

BKA ist bereits für Online-Razzien gewappnet

Angeblich nur fünf bis zehn Einsatzfälle im Jahr
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte, "innerhalb der Regierungskoalition
zeichnet sich eine breite Mehrheit für das Gesetzesvorhaben zur Online-Durchsuchung
ab". Es gehe ausschließlich darum, "schwerste terroristische Fälle zu vermeiden".
Schäuble hatte bereits im November vergangenen Jahres dem BKA freie Hand für die
Entwicklung einer funktionsfähigen Software zum "Einschleusen von Trojanern" in
verdächtige Computer gegeben.

Offenbar hat das BKA für Online-Razzien "bereits alles im Griff". Seine Fachleute
haben einen Trojanisches Pferd entwickelt,
der neben PCs auch Blackberrys,
Smartphones und Handcomputer aus größerer Entfernung
durchforsten kann. BKA-Chef Jörg Ziercke hatte wissen lassen, es gehe in der Praxis
"eigentlich nur um wirklich wenige Fälle, fünf bis zehn pro Jahr". Gegenwärtig
herrscht für verdeckte Digital-Durchsuchungen noch ein absoluter Stopp. Der
Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor einem Jahr entschieden, dass für die heimliche
"Festplatten-Fernabfrage" für die Strafverfolgungsbehörden eine rechtliche Grundlage
fehle.

Besonders Schäuble und Ziercke hoffen jetzt, dass der nach dem BGH-Urteil zwischen
den Parteien entflammte Streit über Online-Fahndungen im Frühjahr "endlich
beigelegt werden kann". In dem geplanten neuen Gesetz seien "alle
Sicherheitsstandards zur Beachtung der Rechte der Bürger eingearbeitet", war aus
dem Bundesinnenministerium zu erfahren.

Quelle: http://www.xdial.de/arch/2008/kw02/s28460.html?page=2