Polizei testet fliegende Kameras

Nicht nur in Kriegsgebieten, auch in Deutschland sollen kleine Hubschrauber
mit Kameras künftig zur Überwachung eingesetzt werden. Doch nicht nur die
Polizei hat Interesse – dank sinkender Preise leisten sich zunehmend auch
Detektive, Paparazzi und wohlhabende Privatpersonen eigene Drohnen. Was
gefilmt wird, ist Sache des Besitzers. Eine Kontrolle, wofür die Geräte
eingesetzt werden, gibt es zumindest beim Kreuztaler Hersteller Microdrones
nach eigener Aussage nicht.

"Im Gegensatz zu fest installierten
Überwachungskameras können Drohnen gezielt eingesetzt werden",
erklärt der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert. "Dabei
sind sie so leise, dass sie nicht gehört werden." Dank vier
horizontaler Propeller und GPS-Navigation können die sogenannten
Quadrokopter sowohl still in der Luft stehen als auch festgelegten Routen
metergenau folgen oder auf Sicht geflogen werden. Mit den hochauflösenden
Foto- oder Videokameras sind Menschen selbst aus 100 Meter Entfernung noch
identifizierbar.
Sachsen will Überflieger werden
Den sächsischen Innenminister Albrecht Buttolo haben die Flieger bereits
überzeugt: Als erstes Bundesland will der Freistaat offiziell eine Drohne
bei Fußballspielen einsetzen, um Stadien zu überfliegen und Aufnahmen von
Randalierern zu machen. Im Vergleich zu bemannten Hubschraubern sind die
Drohnen mit Preisen ab 10 000 Euro ein Schnäppchen.
Das bislang einzig verfügbare Modell der Firma MD4-200 kann etwa 20 Minuten
in der Luft bleiben. Die Drohne AR100-B des Konkurrenzherstellers AirRobot
ist ähnlich ausgestattet, bleibt aber rund 30 Minuten in der Luft und kann
in dieser Zeit einen halben Kilometer zurücklegen. Neben einer normalen
Digitalkamera können die Quadrokopter auch mit Nachtsicht- oder Wärmekameras
ausgestattet werden – ideal, um bei Dunkelheit und im Wald flüchtige
Kriminelle aufzuspüren.
Vermietet nach Wiesbaden
Das hessische Landeskriminalamt hat offenbar ebenfalls Interesse. AirRobot
hat nach eigenen Angaben mindestens ein Modell zeitweise an die Beamten in
Wiesbaden vermietet. "Es gibt genügend Bundesländer, die unsere Drohnen
bereits nutzen", sagt Geschäftsführerin Jolante Wiggerich. Besonders
beliebt seien die Flugroboter bei Spezialeinheiten, etwa zur Bekämpfung von
Drogenkartellen.
Aus rechtlicher Sicht ist der Einsatz von Drohnen nach Einschätzung des
Datenschutzbeauftragten Weichert problematisch: Anders als bei fest
installierten Kameras mit Hinweisschildern sei den Bürgern die Überwachung
nicht bewusst. "Es handelt sich hier also um eine heimliche
Videoüberwachung." Selbst die Polizei dürfe die Quadrokopter
deshalb nur einsetzen, wenn damit eine konkrete Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit abgewehrt werde.
 
Privatleuten sind verdeckte Filmaufnahmen
anderer Menschen Weichert zufolge grundsätzlich verboten – nicht nur über
Privatgrundstücken, sondern auch im öffentlichen Raum. Bislang achtet jedoch
nur die Firma AirRobot darauf, wer die Geräte kauft. "Ohne
Gewerbeschein geht gar nichts", sagt Wiggerich. "Wir sichern uns
ab, indem wir die Interessenten fragen, was sie damit wollen."
 
Source: http://www.welt.de/wissenschaft/article1605786/Polizei_testet_fliegende_Kameras.html