Polizei muss bestimmte Daten von Studierenden-Demonstrationen löschen

[uebergebuehr] Heute wurde
bekannt, dass die hessische Landeskriminalamt bestimmte Daten, die sie
aus Ermittlungsverfahren von Demonstrationen ermittelte, nun löschen
muss. Konkret handelt es sich um die Datenbank "Inpol"
(Informationssystem der deutschen Polizei). Darin wurden Studierende
als "gewalttätig" und "Straftäter linksmotiviert" gekennzeichnet. Auf
Druck des hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch
müssen nun genau diese Einstufungen gelöscht werden. Die
Referatsleiterin beim Datenschutzbeauftragten, Barbara Dembowski, sagte
erläutert gegenüber der Frankfurter Rundschau: "Aus unserer Sicht kann
man nicht von politisch linksmotivierten Gewalttätern sprechen, wenn
sich junge Menschen aus Protest auf eine Autobahn setzen." Das habe die
Polizei auch eingesehen. "Im Moment sind diese Diskriminierungen weg."
Die allermeisten der Verfahren gegen Studierende aus dem Sommer 2006
sind eingestellt oder gar nicht erst aufgenommen worden. Trotzdem
blieben sie in der Polizeidatenbank inklusive Einstufung gespeichert.

Intern prüfen Landeskriminalamt und Staatsschutz
die Streichung der Merkmale. Doch die sind Daten nicht einfach weg –
gespeichert bleiben Personalien und Straftatbestand in der
Datensammlung, die unter Ex-Bundesinnenminister Otto Schily zur
Terrorabwehr ausgedehnt wurden. Auf ein Auskunftsersuchen eines
Hamburger Studenten wurde ihm mitgeteilt, dass die Löschung seiner
Daten gemäß Bundeskriminalamtgesetz für den 6. Juli 2016 vorgesehen
sei. Seine Daten werden also locker mal 10 Jahre gespeichert – und
solange galt man für die Polizei als "linksmotivierter Straftäter"
und/oder "gewalttätig". Keine Spur also vom Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit.

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