[heise.de] Die Berliner Polizei soll im Vorjahr nach Angaben von "Morgenpost online" fast eine Million Telefongespräche abgehört haben. Dabei wurden nach Angaben der Justizverwaltung die Telefone von 1100 Berlinern überwacht. Im Jahr zuvor waren noch 540 Berliner davon betroffen, berichtet das Internet-Portal der Berliner Morgenpost. Die meisten Anschlüsse wurden bis zu vier Wochen abgehört, zwei Anschlüsse allerdings zehn Monate lang, in einem Fall soll die Polizei sogar 14 Monate lang mitgehört haben.
Auch die Zahl der Verfahren, in denen die Telefonüberwachung zum Einsatz kam, stieg. Waren es 2006 noch 113 Verfahren, so wuchs die Zahl im vergangenen Jahr auf 178 an. Die meisten Telefonüberwachungen fanden dem Bericht zufolge im Zusammenhang mit Drogendelikten statt (500 Personen), gefolgt von der Überwachung von Verdächtigen in Mord- und Totschlagsfällen (239). Der Vorsitzende der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger, Peter Zuriel, kritisierte die Flut der Abhöraktionen. "Es reicht inzwischen schon ein ganz geringer Anfangsverdacht, um grundrechtswidrig in die Privatsphäre einzudringen", sagte er.
Die gesetzlichen Regelungen über Telefonüberwachungen sind in der Strafprozessordnung festgeschrieben. Demnach darf ohne das Wissen des Eigentümers das Telefon abgehört werden, wenn der Verdacht einer erheblichen Straftat besteht. Das Gesetz listet insgesamt 20 Tatbestände auf, nach denen abgehört werden darf, darunter Hochverrat, Geldwäsche, Sexualstraftaten, Hehlerei, Mord und Totschlag.
Source: heise.de