Britische Gemeinden sollen Überwachungsmaßnahmen einschränken

[heise] Der Präsident des englischen Gemeindebundes, Sir Simon Milton, hat die
Kommunen im Land aufgefordert, die mit dem "Regulation of Investigatory
Powers Act" (RIPA) eingeräumten Überwachungsbefugnisse im öffentlichen Raum doch künftig bitte auf "nötige und verhältnismäßige Maßnahmen" zu beschränken. In einem Schreiben an die Mitglieder der Local Government Association (LGA)
beklagt Milton, dass es inzwischen zahlreiche Berichte über eine
missbräuchliche Nutzung dieser Überwachungsrechte gebe. Statt zur
Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten würden Bilder von
Überwachungskameras häufig zur Verfolgung von Bagatellfällen wie die
Verschmutzung von Gehwegen durch Hundekot oder das Hinterlassen von
Müll genutzt.

Mehrere von der britischen Press Association
befragte Kommunen hatten zuvor eingeräumt, die primär zur Terrorabwehr
und Kriminalitätsbekämpfung verliehenen Überwachungsrechte eher weit
denn eng auszulegen. So gab etwa der Grafschaftsrat von Durham an, sich allein in den vergangenen zwölf Monaten 144 Mal auf RIPA-Befugnisse berufen zu haben. Im walisischen Conwy
sah es die Gemeindeverwaltung als angemessen an, eine Person auf
RIPA-Grundlage überwachen zu lassen, weil diese trotz Krankschreibung
offenbar einer Beschäftigung nachgegangen war. Und in Dorset wurde eine
Familie drei Wochen lang bespitzelt, nur um herauszufinden, ob sie sich
tatsächlich dauerhaft in einem bestimmten Schulbezirk aufhält.

"Sie werden die kritischen Berichte über Gemeindeverwaltungen, die
RIPA-Befugnisse auch bei trivialen Anlässen in Anspruch genommen haben,
sicherlich zur Kenntnis genommen haben", schreibt LGA-Präsident Milton
den Verbandsmitglieder. "Das Ansehen der Kommunalverwaltungen insgesamt
hat dadurch sehr gelitten." Milton fordert die Gemeinden auf, künftig
dafür Sorge zu tragen, dass Machtbefugnisse im Rahmen von RIPA erst
nach einer sorgfältigen Prüfung durch hochrangige Gemeindegremien
gewährt werden. Zudem sollen die Kommunen regelmäßig überprüfen, ob
bereits erteilte Überwachungsbefugnisse tatsächlich den Kriterien
"nötig und verhältnismäßig" entsprechen.
(pmz/c’t)

Source: http://www.heise.de/newsticker/meldung/109926