Österreich: Fingerprint-Pässe im Ministerrat

[futurezone.orf] Der Ministerrat hat die Einführung von Fingerprint-Pässen beschlossen.
Biometrieexperten und Opposition bemängeln die schwache Sicherheit von
Fingerabdruck-Scannern. Auch die Ermächtigung der Sicherheitsbehörden,
auf die Fingerabdruckdaten im Pass zuzugreifen, gehe über die
Anforderungen der EU hinaus.
Anlässlich einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien haben
Innenminister Günther Platter [ÖVP] und Justizministerin Maria Berger
[SPÖ] einige Grundzüge des neuen Passgesetzes vorgestellt. Das neue
Passgesetz ermächtigt die österreichischen Behörden dazu, von Bürgern
Fingerabdrücke zu nehmen und diese auf dem Chip ihres Reisepasses
abzuspeichern. Es soll am Mittwoch den Ministerrat passieren und im
Herbst dieses Jahres vom Parlament abgesegnet werden.
Die Innenminister der USA und der EU wollen die Reisedokumente mit
dieser Maßnahme fälschungssicher machen. Auf den bisher ausgegebenen
Chip-Pässen sind die auf dem Pass zu sehenden Daten zum Besitzer sowie
dessen Passbild im JPEG-Format gespeichert.

Abdrücke der Zeigefinger
Die neuen Pässe sollen ab Frühjahr des kommenden Jahres, spätestens
aber ab 28. Juni 2009 ausgegeben werden können, so Platter, der sich
von dem neuen System "ein Mehr an Sicherheit" erhofft. Die Dauer der
Ausstellung ab Antrag ändere sich nicht und betrage nach wie vor fünf
Werktage. Die Kosten für den Fingerprint-Pass betragen 69,90 Euro.

Gespeichert werden sollen die Abdrücke der beiden Zeigefinger.
Personen, bei denen es nicht möglich ist, zwei Fingerabdrücke
abzunehmen, können sich auch einen Notpass oder ein Passdokument ohne
gespeicherte Fingerabdrücke ausstellen lassen. Wer die Fingerabdrücke
vorweisen kann, sie aber den Behörden nicht überlassen will, bekommt
keinen Pass [§ 14].

Neues Chipmodell für den Pass
Auf den bisher ausgegebenen Sicherheitspässen können die Fingerabdrücke
nicht nachträglich abgespeichert werden. Auch noch nicht abgelaufene
Pässe ohne Chip müssen nicht umgetauscht werden und sind weiterhin
gültig.

Laut Justizministerin Berger, die der Einführung der Biometriepässe
bereits im EU-Parlament zugestimmt hat, sollen die Fingerabdrücke zur
Verarbeitung bei der Staatsdruckerei bis zu vier Monate gespeichert
werden dürfen. Diese Frist sei nötig, um Pässe auch an
Auslandsösterreicher ausliefern zu können. Es sei ansonsten nicht
geplant, die Fingerabdruckdaten auf nationaler oder auf EU-Ebene
zentral zu speichern. Das Gesetz erlaubt die lokale Datenverarbeitung
von Fingerabdruckdaten. Auch Bürgermeister sollen auf Wunsch der
Bezirksverwaltungsbehörde Fingerabdrücke für den Passantrag abnehmen
dürfen.

Source: http://futurezone.orf.at/it/stories/284702/