[unwatched.org] Zwei Personen wurde vom Gericht in Bezug auf Computerverschlüsselungen das Recht zu schweigen verwehrt; die Schlüssel mussten der Polizei übergeben werden.
Die Männer hatten vor Gericht argumentiert, dass die Offenlegung der Verschlüsselung der Daten auf ihren Computern bedeuten würde, sie zu zwingen sich selbst zu belasten. Angeklagte haben das Recht zu schweigen und Aussagen zu verweigern, die gegen sie verwendet werden können.
Das Berufungsgericht war jedoch der Ansicht, dass ein Verschlüsselungspasswort keine Belastung an sich darstelle und dass die Schlüssel sowie die Information auf den Computern unabhängig von den Männern existieren, wie ein Schlüssel unabhängig von einer Schublade und deren Inhalt existiert. Daher hätten die Männer kein Recht, der Polizei die Schlüssel vorzuenthalten.
Die beiden Männer waren verhaftet worden, weil sie mit einer Person in Verbindung standen, die in eine Kontrolle unter der Anti-Terror-Gesetzgebung verwickelt war; ihre Computer wurden beschlagnahmt. Die Polizei verschickte Anzeigen, laut denen die Männer im Interesse der nationalen Sicherheit und zur Verhinderung und Aufdeckung von Verbrechen die Passwörter offenlegen zu hätten. Die Behörde können die Offenlegung solcher Schlüssel einfordern, weil die Informationen auf den Computern dem Gesetz nach bereits im Besitz der Polizei ist und eine Anzeige zur Offenlegung des Passwortes gemacht werden kann, wenn „es keine alternative vernünftige Methode gibt, darauf zuzugreifen oder (die Inhalte) allgemein verständlich zu machen“, wie es Justice Penry-Davey im Berufungsgericht formulierte.
Der RIPA zufolge kann eine Verweigerung der Offenlegung einer Verschlüsselung mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Klausel, in der diese Maßnahme festgehalten ist, ist seit 2007 im RIPA-Gesetz enthalten, wurde aber erst am 1. Oktober 2008 aktiviert, weil das Innenministerium letztes Jahr zu der Ansicht gelangt war, dass Verschlüsselungen nicht so beliebt waren als angenommen. Teil III der RIPA wurde nach einer Beratungsphase aktiviert. Leute, die Anzeigen durch die Polizei erhalten haben, müssen die Verschlüsselungen offenlegen oder das eingeforderte Material für die Behörden zugänglich und verständlich machen.
Die Klausel ist von Bürgerrechtsaktivisten und Sicherheitsexperten heftig kritisiert worden, die der Ansicht sind, dass die Maßnahme die Privatsphäre verletzt und dazu führen kann, dass Personen gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Ein weiteres Argument dagegen ist außerdem, dass Passwörter vergessen werden können und Personen entweder vorgeben können, ihre vergessen zu haben oder aber sie tatsächlich vergessen haben.
Dem Innenministerium zufolge wird die Vorgehensweise vom Kommissar für Kommunikationsüberwachung, dem Kommissar für Geheimdienste und dem Obersten Überwachungskommissar geleitet werden; Klagen auf Forderungen nach Informationen werden vom Gericht für Strafermittlungen eingebracht werden. Im Innenministerium ist man der Ansicht, dass diese Maßnahmen mit der Europäischen Konvention für Menschenrechte und dem Britischen Menschenrechtsgesetz übereinstimmen, solange die Forderungen „sowohl notwendig als auch angemessen sind.“ „Die Maßnahmen in Teil III sollen die Befähigung der öffentlichen Behörden sicherstellen, die Öffentlichkeit zu schützen sowie die Effektivität ihrer eigenen gesetzlich verankerten Befugnisse zu sichern und sicherzugehen, dass diese nicht durch Technologien zum Schutz von elektronischen Informationen unterwandert werden,“ heißt es aus dem Innenministerium.
Neben den Bedenken der Bürgerrechtsaktivisten werden aber auch Stimmen laut, die davor warnen, dass die Maßnahme dazu führen könnte, dass noch mehr Material vor der Polizei versteckt wird.
„Ich glaube, dass es dadurch, dass man die Zuständigkeiten ins Gesetzbuch aufnimmt, eher noch wahrscheinlicher wird, dass die Polizei auf verschlüsseltes Material stoßen wird, weil die Leute auf Dualverschlüsselungssysteme aufmerksam werden werden und herausfinden werden, wie leicht diese zu verwenden sind,“ sagte dazu der Sicherheitsexperte Dr Richard Clayton.
Source: http://www.unwatched.org