Die
Koalition ist sich einig über Einsätze der Bundeswehr zur
Terrorbekämpfung im Inland. Die Armee kann damit bei Gefahren aus der
Luft, zur See und zu Lande eingesetzt werden. VON CHRISTIAN RATH
[taz.de] Die Bundeswehr
soll künftig auch im Inland gegen Terroristen eingesetzt werden können.
Auf eine derartige Grundgesetzänderung wollte sich der
Koalitionsausschuss Sonntag Abend einigen. Innenminister Wolfgang
Schäuble (CDU) verzichtete dabei auf manchen bisher umstritten Wunsch,
dafür folgt die geplante "kleine Lösung" ganz seinen Vorstellungen.
Konkret geht es um eine Ergänzung von Artikel
35 des Grundgesetzes, der die Amtshilfe regelt. "Reichen zur Abwehr
eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus,
so kann die Bundeswehr den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen
Mitteln anordnen", lautet der Kernsatz der geplanten Änderung. Als
abzuwehrender Unglücksfall gilt auch ein Terroranschlag.
Anders als von der SPD ursprünglich
gefordert muss der Unglücksfall oder Anschlag nicht "unmittelbar"
drohen; es genügt, dass die Polizei Indizien für einen zukünftigen
Anschlag hat. Auch die zweite von der SPD einst geforderte
Einschränkung entfiel. Eigentlich sollte die Bundeswehr nur zur Abwehr
von Gefahren "aus dem Luftraum und von See her" eingesetzt werden.
Jetzt ist auch der viel typischere Fall erfasst, dass Terroristen vom
Boden aus agieren, also zum Beispiel einen Bahnhof in die Luft sprengen
wollen.
Bisher darf die Bundeswehr vor und nach
Unglücksfällen nicht mit militärischen Waffen eingesetzt werden. Dies
hat das Bundesverfassungsgericht 2006 in seinem Urteil zum rot-grünen
Luftsicherheitsgesetz entschieden. Um ein nur mit Terroristen besetztes
Kleinflugzeug abschießen zu können, muss deshalb das Grundgesetz
geändert werden. Auch der Abschuss eines unbesetzten Flugkörpers durch
die Bundeswehr ist so möglich. Ausgeschlossen hat das
Bundesverfassungsgericht nur den Abschuss entführter
Passagierflugzeuge. Nicht einmal per Grundgesetzänderung dürfte eine
solche Regelung demnach eingeführt werden.
Durch die geplante Vorschrift könnten auch
Bundeswehreinsätze wie beim G-8-Gipfel von Heiligendamm legalisiert
werden. Dort hatte die Bundeswehr mit Tornado-Flugzeugen die Camps der
Globalisierungsgegner fotografiert. Außerdem kamen Panzerspähwagen zum
Einsatz. Nach einer Serie von Brandanschlägen befürchtete die Regierung
auch Terroranschläge auf den Gipfel. Rechtlich begründet wurden die
Militäreinsätze damals nur mit "technischer Amtshilfe". Dabei darf die
Bundeswehr aber nicht in Grundrechte der Bürger eingreifen. Der
Grünen-Politiker Christian Ströbele wertete den Bundeswehreinsatz von
Heiligendamm wegen seiner Einschüchterungswirkung als
"verfassungswidrig".
Künftig könnte die Polizei im Fall einer
Terrorwarnung gegen einen Staatsbesuch auch Panzer anfordern, zum
Beispiel um Demonstranten in Schach zu halten, die Polizeimaßnahmen zum
Schutz der Gäste behindern.
Innenminister Schäuble verzichtet im Gegenzug
auf Bundeswehreinsätze zum Objektschutz, gegen Piraten und im
Quasiverteidigungsfall, die von der SPD abgelehnt wurden.
Source: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/bundeswehr-gegen-den-inneren-feind/
[…] ist dies ja der ominöse Fall, für den man vorher eine Grundgesetzänderung bezüglich des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren angestrengt […]