Irland: Abhörmaßnahmen für die Polizei

Die
irische Bundespolizei erhält erweiterte Befugnisse zur verdeckten
Überwachung von Verdächtigen. Dies berichtet die Irish Times.


[datenschutz.de] Die jüngst vom Kabinett beschlossene Gesetzesreform enthält Regeln zur
Autorisierung von Überwachungsmaßnahmen wie etwa dem großen
Lauschangriff und zur Verwendung ihrer Ergebnisse in Strafverfahren.
Bei Gefahr im Verzug kann der Chef der Bundespolizei
Überwachungsmaßnahmen für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen anordnen,
ansonsten stehen die Maßnahmen unter Richtervorbehalt.

"Bis jetzt war es auch rechtlichen und operationellen Gründen nicht
üblich, die durch diese Methoden gewonnenen Beweise [in Strafverfahren,
d. Red.] zu nutzen, hieß es. Solche Verfahren wurden zwar bereits in
der Vergangenheit genutzt, aber nicht in Strafverfahren verwendet; dies
solle sich jetzt ändern. Das Gesetz enthält auch Klarstellungen zu der
Frage, ob für das Anbringen von Wanzen für den großen Lauschangriff in
Wohnungen eingebrochen werden dürfe. "Das Gesetz ist ein wichtiges
Element im Kampf gegen das Banden-Verbrechen. Der Staat wird in der
Lage sein, Material, das durch verdeckte Überwachungsmaßnahmen gewonnen
wurde, in Strafverfahren zu verwenden", hieß es aus der Regierung.

Zusätzlich wurden weitere Verschärfungen angekündigt. So soll im
nächsten Jahr die Grundlage für eine DNA-Datenbank gelegt werden, in
die alle Personen aufgenommen werden sollen, die im Zusammenhang mit
Straftaten, die mindestens mit einer fünfjährigen Haftstrafe geahndet
werden, festgenommen werden. Zusätzlich soll im Strafverfahren das
Verbot der Mehrfachanklage in der selben Sache (Klageverbrauch – ne bis
in idem) geschwächt werden; Personen, die in Mordverfahren
freigesprochen wurden, können nach dem Gesetz, das in den nächsten
Wochen durch das Kabinett gehen soll, erneut angeklagt werden, wenn
"substantielle neue Beweise" auftauchen sollten.

Source: http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=3140