Pakistan: Todesstrafe für Cyberterroristen

[heise.de] Unter Strafe gestellt werden neben Cyberterrorismus eine ganze Reihe von "elektronischen Verbrechen". Pakistan will scharf gegen "Cyberkriminelle" vorgehen. Ein Erlass
des Präsidenten Asif Ali Zardari, am 6. November veröffentlicht von der
Nachrichtenagentur APP, soll der "Prävention elektronischer Verbrechen"
dienen und ist bereits Ende September in Kraft getreten. In erster
Linie ist er gegen "Cyberterrorismus" gerichtet, aber er soll, wie es
im Wortlaut heißt, allgemein der Prävention dienen, das Eindringen in
elektronische Systeme sowie die Manipulation und den Missbrauch von
diesen und von allen Daten verhindern und die Möglichkeiten schaffen,
gegen elektronische Straftaten und damit verbundene Taten
strafrechtlich vorzugehen.

Der Erlass ist außerordentlich weitreichend. Strafbar macht sich
danach jeder, der etwas begeht, was "der Sicherheit Pakistans oder
seiner Bürger, der nationalen Harmonie, einem Eigentum oder einem
elektronischen System oder Daten, die sich in Pakistan befinden, oder
elektronischen Systemen oder Daten, die mit einem elektronischen System
in Pakistan verbunden, an dieses gesendet oder von diesem verwendet
werden können, schadet". Bestraft werden sollen nicht nur pakistanische
Bürger, sondern alle Menschen – und dies auch unabhängig davon, ob sie
die Tat in Pakistan oder im Ausland ausgeführt haben.

So wird das unerlaubte Eindringen in ein Computersystem oder der
unerlaubte Zugriff auf Daten mit einer Geld- und/oder Gefängnisstrafe
bis zu zwei Jahren bestraft werden, wenn dabei ein Schaden entsteht,
sind bis zu drei Jahre vorgesehen. Bestraft werden auch Betrug,
Fälschung, Missbrauch, unerlaubter Zugriff auf ein Programm, Weitergabe
eines Passworts, Missbrauch von Verschlüsselung. Herstellung oder
Verbreitung von Schadprogrammen, Spoofing, Spamming oder Cyberstalking.
Letzteres kann beispielsweise mit bis zu sieben Jahren Gefängnis
bestraft werden und stellt auch schon die unerlaubte Aufnahme und
Verbreitung von Bildern einer Person oder die Veröffentlichung und
Verbreitung von Informationen unter Strafe, die das Gefährdungsrisiko
für eine Person erhöht.

Besonders hart geht man gegen Cyberterrorismus vor. Hier droht die
Todesstrafe, zumindest aber eine lebenslängliche Gefängnisstrafe, wenn
das Vergehen den Tod eines Menschen verursacht. Ansonsten ist eine
Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren und/oder eine Geldstrafe nicht unter
10 Millionen Rupees vorgesehen.

Als Cyberterrorismus gilt, wenn eine Person oder eine Gruppe mit
"terroristischer Absicht" einen Computer oder ein Computernetzwerk
verwendet, sich darauf Zugang verschafft oder verursacht, dass darauf
zugegriffen wird. Eine terroristische Absicht liegt vor, wenn
irgendeine Bevölkerungsgruppe, die Regierung oder mit ihr verbundene
Organisationen alarmiert, bedroht, gestört oder geschädigt oder gegen
sie mit Gewalt vorgegangen wird. Auch wer die Durchführung einer
Gewalttat gegen die Souveränität Pakistans unterstützt, ohne dass sie
vollendet wird, kann als Cyberterrorist bestraft werden. Das gilt auch
für diejenigen, die geheime Informationen oder solche, die zur
Herstellung von chemischen, biologischen oder nuklearen
Massenvernichtungswaffen gebraucht werden, stiehlt oder kopiert.

Nach dem Erlass soll eine Sonderheit der Polizei für die Verfolgung
von Cyberkriminalität und ein Sondergericht für Informations- und
Kommunikationstechnik eingerichtet werden. Die Befugnisse sind
weitreichend, immerhin wird eine richterliche Genehmigung
vorausgesetzt, um dann aber alle Computer und Daten einsehen, alle
Techniken verwenden, alle Personen, die ein elektronisches System
benutzt haben, vorladen und zur Mithilfe zwingen zu können.

Florian Rötzer

Quelle: http://www.heise.de