Online-Durchsuchung: Auch in Großbritannien ein heißes Thema

[gulli.com] 
Im
Rahmen des BKA-Gesetzes wurde in Deutschland mit dem 1. Januar unter
anderem auch die heimliche Online-Durchsuchung erlaubt. Bei dieser
Maßnahme dürfen Ermittler Schad- beziehungsweise Überwachungssoftware
auf dem Computer des Verdächtigen installieren und anschließend die
darauf abgespeicherten Daten und die Kommunikation des Benutzers über
das Internet mitlesen. Diese Maßnahme sorgte für sehr viel Kritik,
auch, aber bei weitem nicht nur bei Opposition und
Bürgerrechtsbewegung, war lange Zeit so umstritten, dass sich ihre
Umsetzung immer wieder verzögerte. Deutschland ist jedoch bei weitem
nicht das einzige Land, das eine solche Maßnahme einführt – und wie in
Deutschland löst diese Maßnahme auch im Ausland teilweise heftige
Kritik aus.

Neben Deutschland zählen auch Frankreich und
Großbritannien zu den Ländern, in denen eine heimliche
Online-Durchsuchung zulässig ist. Frankreich folgt damit, wie auch
Deutschland, einer EU-Vorgabe. In Großbritannien, wo derartige
Ermittlungsmaßnahmen theoretisch schon seit den 1990er Jahren
gesetzlich möglich wären, begann das Innenministerium vor kurzer Zeit
stillschweigend mit der Umsetzung von Plänen, die die flächendeckende
Anwendung der Online-Durchsuchung sogar ohne Richterbeschluss,
beziehungsweise Durchsuchungsbefehl, vorsehen.

Mitgliedsstaaten der EU werden in Zukunft die Möglichkeit haben,
nicht nur selbst Online-Durchsuchungen durchzuführen, sondern diese
auch bei den britischen Behörden "in Auftrag zu geben" und das dabei
gesammelte Material einzusehen.

In Großbritannien ist es zur Durchführung eines solchen Eingriffs nur erforderlich, dass ein ranghoher Ermittler "glaubt", dass es "verhältnismäßig"
und zur Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Straftat notwendig
ist, eine Online-Durchsuchung durchzuführen. Als schwere Straftat
gelten dabei alle Verbrechen, auf die eine Gefängnisstrafe von drei
Jahren oder mehr steht. Von den Befürwortern als besonders wichtig
angeführt wird der Einsatz der Online-Durchsuchung bei Verbrechen, die
über das Internet stattfinden, wie beispielsweise Kinderpornographie,
Identitätsdiebstahl und auch terroristische Aktivitäten.

Opposition und Bürgerrechtler kritisieren die neuen Pläne des
Innenministeriums auf das Heftigste und fordern wenigstens ein
regelrechtes Abstimmungsverfahren im Parlament und einen
Richtervorbehalt, wie er auch in Großbritannien bei Haus-
beziehungsweise Wohnungsdurchsuchungen gilt. So hoffen die Kritiker,
beispielsweise die bekannte Bürgerrechtsgruppe "Liberty", Missbrauch
verhindern und die Privatsphäre der Betroffenen schützen zu können. (Annika Kremer)

(via Times Online, thx)

Source: http://www.gulli.com/news/online-durchsuchung-auch-in-2009-01-05/