BKA filtert das Web

SPERRLISTEN FÜR KINDERPORNOGRAFIE

Von Frank Patalong

[spiegel.de] Ein Sieg im Kampf gegen Kinderpornografie? Familienministerin Ursula von der Leyen feiert die Unterzeichnung des Sperrlisten-Vertrags zwischen BKA und Internet-Providern. Kritiker werten das Abkommen ganz anders: Als Wahlkampf, Augenwischerei und potentiell schädlich.

Der Vertrag ist in trockenen Tüchern, die Rechtsbasis dafür soll erst am nächsten Mittwoch geschaffen werden – Ursula von der Leyens Projekt, den Zugriff auf kinderpornografische Inhalte über das Internet zu erschweren, scheint auf bestem Wege. In spätestens sechs Monaten sollen Internet-Surfer beim Anwählen von Web-Seiten, die sich auf den vom Bundeskriminalamt definierten Sperrlisten finden, stattdessen ein Stoppschild präsentiert bekommen – außer, sie "umfahren" es.

In Berlin unterzeichneten Deutschlands fünf größte Internet-Anbieter am Freitagmorgen einen Vertrag mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Darin verpflichten sich die Provider, die täglich vom BKA zugelieferte Liste mit Web-Adressen umgehend zu sperren. Damit, so das Familienministerium, könnten täglich bis zu 450.000 Zugriffe auf Kinderporno-Web-Seiten verhindert werden. Denn die Sperrliste werde "mindestens tausend" Web-Seiten umfassen.

Experten fragen sich unter anderem, wo die herkommen sollen. Denn auch unter Fahndern gilt als Konsens, dass es so etwas wie eine kommerzielle Kinderporno-Szene zumindest im WWW, das nun gefiltert werden soll, gar nicht mehr gibt: Die Vertriebswege laufen längst anders.

Die Sperre ist nur eine simulierte Sperrung

Davon völlig abgesehen gilt die Maßnahme der Web-Seiten-Sperrung vielen Experten nicht als adäquates Mittel: Die Sperrung basiert auf einem Eingriff ins sogenannte DNS-System, der dazu führt, dass die "WWW-Adresse" der Seite nicht mehr in die dahinterliegende IP-Adresse übersetzt wird.

Sie ist damit äußerst leicht zu umgehen, für Informierte praktisch wirkungslos und ihr Außerkraftsetzen auch technisch nicht Vorgebildeten in weniger als einer Minute zu erklären. Seit Wochen kursieren Videos im Internet, die genau das tun. Die kürzesten kommen mit weniger als 30 Sekunden Laufzeit aus.

Als seltsam empfinden Kritiker dagegen, dass in Deutschland stehende Web-Server mit angeblich kinderpornografischen Inhalten zwar in den vom Familienministerium als Vorbild zitierten skandinavischen Sperrlisten zu finden sind, aber immer noch laufen: "Die Bundesregierung und das BKA", meint dazu Alvar Freude, Sprecher des Fördervereins Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (FITUG), "müssen sich fragen lassen, warum es ihnen trotz Kenntnis bisher nicht gelungen ist, diese abzuschalten."

Das genau ist der häufigste Vorwurf gegen die Sperrlisten: Es ist, als schlösse man die Augen vor dem Übel, statt es auszumerzen. Der Chaos Computer Club etwa hält die geplante Sperrung für nutzlos. "Solche Filtermaßnahmen lassen sich leichtestens umgehen", sagte Matthias Mehldau vom CCC am Freitag dem Audiodienst der dpa. Zudem würden sich diejenigen, die damit am Zugang gehindert werden sollten, neue Konzepte und Mechanismen überlegen. "Hier wird ein großes Katz-und- Maus-Spiel aufgemacht", sagte Mehldau.

Sinnvoller als – wie geplant – Stoppschilder an Kreuzungen im Internet aufzustellen, sei es, bei den Internet-Anbietern anzusetzen, wo die Inhalte liegen. Dort müssten die Angebote offline geschaltet werden, forderte Mehldau.

Zensur durch die Hintertür?

Die größte Gefahr, die Kritiker sehen, liegt aber in der Sperrliste selbst und der Art, wie diese zusammengestellt wird.

Denn dies soll nun beim BKA geschehen, in Verantwortung der Fahnder und ohne ein Verfahren, die Zusammenstellung der Liste zu kontrollieren. Das BKA wird damit zu einer Zensurbehörde, gegen deren Entscheidungen betroffene Web-Seiten-Betreiber sich nur noch gerichtlich wehren können.

Die Gesetzesvorlage, die das Kabinett am 22. April verabschieden will, trägt dem mit einem Passus Rechnung, der gewährleistet, dass der Staat die Schäden durch Klagen gegen eventuelle versehentliche oder fehlgeleitete Sperrungen ausgleichen werde. Die Provider hatten dies zur Bedingung gemacht. Wer aber wird wirtschaftliche Schäden der gesperrten Web-Seiten-Betreiber kompensieren?

Und wer garantiert dafür, dass in die Sperrlisten nicht noch ganz andere Adressen einfließen? P2P-Verteilerseiten und Suchdienste, markenrechtlich beanstandete Angebote, politisch missliebige Web-Seiten? In Berlin demonstrierten anlässlich der Vertragsunterzeichnung rund 150 Bürgerrechtler und Internet-Aktivisten, die genau diese Fragen umtreiben: Wer schaut dem BKA auf die Finger, wer hat Einfluss auf die Zusammenstellung der Listen, wer wacht über die polizeilichen Wächter des WWW?

Die Kritik ist sachlich

"Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass legale Angebote betroffen sein können", hatte die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz im Vorfeld gewarnt. Die Liberalen fürchten, dass gerade durch die gesetzliche Legitimierung der Sperrlisten durch eine Änderung des Telemediengesetzes statt durch ein dezidiertes Anti-Kinderporno-Gesetz die Einführung einer umfassenderen Zensur des Internet durch die Hintertür ermöglicht wird. Zumindest aber bestehe die Gefahr eines Missbrauchs der Sperrlisten.

Schon die Zahlenbasis, mit der von der Leyen die Notwendigkeit der Sperrlisten rechtfertigt, gilt als fragwürdig. Ihre Argumentation basiert auf BKA-Statistiken, die aber keineswegs Fallzahlen erfassen, sondern nur einen Anstieg der Ermittlungsverfahren in den letzten Jahren dokumentieren. Einige waren spektakulär, erfassten fünfstellige Zahlen von Verdächtigen – und erbrachten wenig Konkretes. Aus der so viel zitierten "Aktion Himmel" etwa resultierte keine einzige bisher bekannte Verurteilung. Die meisten Ermittlungsverfahren aus dieser international koordinierten Polizeiaktion sind inzwischen eingestellt worden. Von der Leyen zählt mehrere tausend entlastete ehemals Verdächtige in Deutschland keck weiterhin als Täter.

Das ist typisch, wenn es um das Angstthema Kinderpornografie geht. Die Schätzung von täglich 450.000 kinderpornografischen Web-Seiten-Zugriffen in Deutschland basiert beispielsweise auf der proportionalen Hochrechnung der in Skandinavien beobachteten Zugriffe auf gesperrte Seiten. Sie ist damit eine imaginäre Zahl, eine reine Vermutung, die trotzdem kaum in Frage gestellt wird: Niemand weiß zurzeit wirklich, wie viele Menschen in Deutschland auf solche Angebote zugreifen.

Trotzdem: Auch wenn die zitierten Zahlen wohl eher zu hoch gegriffen sein dürften, gibt es ohne Frage viel zu viele Kinderporno-Server.

Denn kein vernünftiger Mensch wird generell etwas dagegen haben, gegen das Verbrechen der Kinderpornografie vorzugehen. Das will von der Leyen augenscheinlich mit ihren Sperrlisten. Warum es nicht funktioniert, hat niemand besser zusammengefasst als Holger Bleich und Axel Kossel von der "c’t": Der Verlag Heise hat uns den Artikel als Gastbeitrag zur Verfügung gestellt.

Den jedoch vielleicht irritierensten Aspekt der Strategie, den Zugang zu illegalen Inhalten durch Stoppschilder zu erschweren, die man nahezu ohne Aufwand einfach umfahren kann, brachte am Freitag CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn auf den Punkt: "Da die Server erst dann auf die BKA-Sperrlisten gelangen können, wenn sie den Ermittlern bekannt sind, gibt es keine Ausrede der Strafverfolger, nicht unmittelbar gegen die Betreiber vorzugehen."

Zumindest in Bezug auf die Server, die in Deutschland und anderen westlichen Ländern stehen, hat er da – entsprechende internationale Kooperationen vorausgesetzt – völlig recht. Das aber sei laut einer Analyse der skandinavischen Sperrlisten nicht etwa eine Minderzahl der Server, sondern 96 Prozent, die sich vor allem in den "USA, Australien, Kanada und den Niederlanden" befänden.

Maguhn: "Dass man mit Sperrverfügungen und dem Ausblenden von problematischen Inhalten hier versucht, eine Lösung des Problems zu simulieren, ist bloßer Populismus. Es handelt sich um eine Täuschung der Öffentlichkeit mit dem Ziel der Errichtung einer Zensurinfrastruktur, die einer Demokratie unwürdig ist."

Der letzte Punkt ist eine Unterstellung, aber selbst die Gefahr einer schleichenden Zensur rechtfertigt die Kritik an der Initiative von der Leyens. Viel stichhaltiger als jedes Gegenargument aber ist, dass es kaum Argumente für die Sperrlisten gibt, die einer sachlichen Prüfung standhalten: Sie sind nicht wirksam. Sie verbergen verbrecherische Inhalte, statt sie zu eliminieren. Enthalten sie wirklich kinderpornografische Inhalte, werden sie im Falle eines Lecks zu einer Art Katalog für Pädophile (die skandinavischen Listen sind bereits im Umlauf). Enthalten sie auch Adressen, die als legal zu werten sind, untergraben sie Bürgerrechte und üben Zensur. Unter dem Strich wirken sie wie eine verfehlte Maßnahme gegen eine bekämpfenswerte Internet-Unkultur.

Source: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,619509,00.html