Bundesrat segnet Gentest-Regeln und Ausweitung der Volkszählung [sowie Europol-Novelle] ab

[heise.de] Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag
mit einer Reihe datenschutzrechtlicher Fragen beschäftigt. So hat die
Länderkammer etwa den umstrittenen Gesetzesentwurf zur Durchführung der für 2011 geplanten Volkszählung verabschiedet, nachdem der Bundestag im April eine deutliche Ausweitung des Zensus beschlossen hatte. Ebenfalls passieren ließen die Länder das Gendiagnostikgesetz,
wonach Arbeitgeber nur noch in Ausnahmen Gentests verlangen dürfen.
Auch hat der Bundesrat das von der Bundesregierung größtenteils im
Alleingang vorangetriebene Abkommen zur Weitergabe sensibler personenbezogener Informationen über Deutsche an die USA kritisiert.

Beim Gesetz zur Anordnung des Zensus lobten die Länderchefs, dass der Bundestag zuvor wichtige eigene Forderungen aufgegriffen

habe. So sollen auch die Religionszugehörigkeit und ein eventueller
Migrationshintergrund abgefragt werden. Damit verbessere sich die
Qualität des Vorhabens, begrüßte der Bundesrat diesen Schritt. Zudem
hat der Bund den Ländern versprochen, sich statt mit 84 mit 250
Millionen Euro an den Kosten für die Durchführung der Volkszählung zu
beteiligen. Daten sollen bei dem gewählten Verfahren im Wesentlichen
durch die Auswertung der Melderegister und anderer
Verwaltungsdatenbanken erhoben werden. Den Stichprobenumfang bei den
zusätzlich durchgeführten umfangreichen Haushaltsbefragungen erhöhte
der Bundestag durch den Einbezug von Städten mit durchschnittlich etwa
200.000 Einwohnern von acht auf zehn Prozent der Bevölkerung.

Beim Gendiagnostikgesetz erklärt der Bundesrat in einer
Entschließung, dass der Umgang mit genetischen Proben und Daten zu
Forschungszwecken aufgrund der wachsenden Bedeutung der
genetisch-medizinischen Forschung und der Zahl von Biobanken in einem
eigenen Gesetz geregelt werden müsse. Zugleich bedauern die Länder,
dass ihre Empfehlung zur Aufnahme von Bestimmungen im Rahmen der
Durchführung des "Neugeborenen-Screenings" nicht berücksichtig worden
seien und fordert einen Evaluierungsbericht bis Ende 2010. Bei den
Baby-Untersuchungen geht es um die Früherkennung bestimmter angeborener
Erkrankungen oder Störungen. Generell müssen laut dem Gesetz Erwachsene
in Gentests nach gründlicher Beratung ausdrücklich einwilligen. Ferner
darf der Betroffene über die Weitergabe, Aufbewahrung oder Vernichtung
seiner Gendaten bestimmen. Eine Ausnahme gilt für Versicherungen bei
hohen Auszahlungssummen.

Bei der Übereinkunft Deutschlands mit den USA zum Datenaustausch
bemängelt der Bundesrat angesichts unterschiedlicher
Datenschutzstandards der beiden Vertragsparteien, dass eine
entscheidende Regelung zur Behandlung besonders sensibler Daten über
die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse
oder sonstige Überzeugungen, die Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder
die Gesundheit und das Sexualleben missglückt sei. Dass zum Transfer
eine "besondere Relevanz" dieser Informationen gefordert werde, lasse
die Anforderungen angesichts des schwammigen Begriffs unbestimmt,
monieren die Länder. Auch die angestrebte Zweckbeschränkung auf die
Verhinderung terroristischer Straftagen gehe nicht klar aus dem
entsprechenden Artikel hervor, dessen Datenkategorien ferner zu weit
gefasst seien.

Der Bundesrat beklagt, dass die Übereinkunft keine verbindlichen
Löschungs- oder Prüffristen festlege. Schließlich fehle eine
verbindliche Definition der schwerwiegenden Kriminalität und der
terroristischen Straftaten, welche die Grundvoraussetzung für den
Datenaustausch bilden sollen. Die Länder bitten daher die
Bundesregierung, bei der Durchführung des Abkommens auf die Einhaltung
eines hohen Datenschutzniveaus hinzuwirken und die genannten Aspekte
bei künftigen Verhandlungen zu berücksichtigen. Für die Übermittlung
personenbezogener Daten der besonderen Kategorien sei zudem außer bei
Gefahr in Verzug die Zustimmung zweier Beamter des Bundeskriminalamtes
(BKA) unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten der Wiesbadener
Polizeibehörde einzuholen. Bürgerrechtler hatten zuvor den Stopp des
Abkommens gefordert.

Keine Einwände hat der Bundesrat dagegen beim Entwurf zur
Novellierung des Europol-Gesetzes, mit dem die Änderungen des
Übereinkommens für das europäische Polizeiamt ins deutsche Recht
umgesetzt werden soll. Die Justiz- und Innenminister der EU hatten sich
im Vorfeld 2007 darauf geeinigt,
dass Europol für grenzüberschreitende schwere Kriminalität und die
Internetüberwachung auf Basis einer neuen Rechtsgrundlage zuständig
sein soll. Den Mandatsbereich der Den Haager Polizeibehörde weiteten
sie so deutlich aus. Gleichzeitig entfiel die im Europol-Übereinkommen
enthaltene Beschränkung der Eurocops auf Straftaten organisierter
Kriminalität. Insgesamt steht das Polizeiamt inzwischen auf einer
neuen, leichter änderbaren Vertragsbasis. (Stefan Krempl) /
(jk/c’t)

Source: www.heise.de