BERICHT ZUR AUSWERTUNG DER SICHERHEITSMAßNAHMEN ZUM NATO-GIPFEL IM APRIL 2009


Bundesministerium des Innern

INHALTSVERZEICHNIS

1 Eingesetztes Personal und Einsatzmittel des Bundes sowie Aufgaben während des NATO-Gipfels 4
1.1 Eingesetztes Personal und Aufgaben der Bundespolizei 4
1.2 Eingesetztes Personal und Aufgaben des Bundeskriminalamtes 5
1.3 Einsatz und Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz 6
1.4 Eingesetztes Personal und Aufgaben der Bundeswehr 7
1.5 Eingesetztes Personal und Aufgaben des Technischen Hilfswerks 8
1.6 Eingesetztes Personal und Aufgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 9
1.7 Weitere einsatzrelevante Maßnahmen 9
1.7.1 Bildübertragung 9
1.7.2 Mobilisierungsveranstaltungen 10
1.7.3 Gewährleistung der Konferenzsicherheit
2 Zusammenarbeit mit französischen Sicherheitsbehörden 10
2.1 Allgemein 10
2.2 Eingesetztes Polizeigerät bzw. -fahrzeuge der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes in Frankreich 11
2.3 Informationen von französischen an deutsche Sicherheitsbehörden 12
2.4 Wahrnehmung personenschutzbezogener Aufgaben 13
3 Zusammenarbeit und Maßnahmen der Sicherheitsbehörden in Deutschland 13
3.1 Sicherheitskonzepte 13
3.2 Grenzkontrollen 14
3.3 Datei “International agierende gewaltbereite Störer” (IgaSt) sowie Datenaustausch 15
3.4 Militärische Sicherheitsbereiche der Bundeswehr 16
3.5 Sicherheit im Luftraum 17
4 Sonstiges 17
4.1 Umgang mit Demonstrantinnen und Demonstranten 17
4.2 Verlegung von Fußball-Risikospielen 17
4.3 Straftaten 18
4.4 Kosten 18
5 Fazit 19

VORBEMERKUNG DER BUNDESREGIERUNG
Zu dem Einsatz und den Maßnahmen der Bundesbehörden anlässlich des “NATO-Gipfel
2009” wurde seitens der Bundesregierung mehrfach ausführlich Stellung
genommen und kontinuierlich dem Deutschen Bundestag bzw. Innenausschuss
berichtet. Siehe dazu:

  • Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
    Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Sevim Dagdelen, weiterer
    Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 16/12768) “Polizeiliche Repressalien und Verletzung der Versammlungsfreiheit anlässlich des NATO-Gipfels” in den BT-Drucksachen 16/12966 vom 11. Mai 2009 und 16/13708 vom 2. Juli 2009.
  • Den
    Bericht des Bundesministeriums des Innern zum Vorgehen von
    Bundespolizei und Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit Protesten gegen
    den NATO-Gipfel am und um den 4. April 2009 und zur Teilnahme deutscher militanter NATO-Gegner an diesen Ausschreitungen, sowie
  • Zu der "Arbeit in-und ausländischer Sicherheitsbehörden anlässlich des NATO-Gipfels in der BT-Drucksache 16/12422 vom 25. März 2009.
    Auf die teilweise inhaltsgleiche Beantwortung dieser kleinen Anfragen wird daher ergänzend verwiesen.
    Das Land Baden-Württemberg hat der Innenministerkonferenz auf ihrer
    188. Sitzung am 4./5. Juni 2009 in Bremerhaven über den Polizeieinsatz
    anlässlich des “NATO-Gipfels 2009” berichtet.
    Darüber hinaus kann die Bundesregierung zu polizeilichen Maßnahmen, die
    in der Verantwortung eines Landes oder eines anderen Staates liegen,
    keine Stellung nehmen.

1 EINGESETZTES PERSONAL UND EINSATZMITTEL DES BUNDES SOWIE AUFGABEN WÄHREND DES NATO-GIPFELS

1.1 EINGESETZTES PERSONAL UND AUFGABEN DER BUNDESPOLIZEI
Am 3. und 4. April 2009 setzte die Bundespolizei im räumlichen
Schwerpunktbereich zur Wahrnehmung eigener Aufgaben rund 4.850
Polizeivollzugsbeamte ein. Hierbei handelte es sich vornehmlich um
grenz-und bahnpolizeiliche Aufgaben. Eine abschließende Zuordnung des
in diesen Aufgabenbereichen eingesetzten Personals ist nicht möglich,
da die Bundespolizei ihre Aufgaben integrativ wahrnimmt.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung führten die
Bundespolizei und ihre französischen Partner flexibel und lageabhängig
gemeinsame Streifen und Kontrollen sowohl auf deutschem als auch auf
französischem Hoheitsgebiet durch. Der Einsatz auf dem jeweils anderen
Hoheitsgebiet erfolgte stets in Anwesenheit und unter Anleitung eines
Polizeivollzugsbeamten des Gebietsstaates.
Die Bundespolizei unterstützte darüber hinaus die
baden-württembergische Landespolizei mit rund 1.000
Polizeivollzugsbeamten und die französische Präfektur mit etwa 420
Polizeivollzugsbeamten. Das Bundeskriminalamt wurde durch die
Bundespolizei mit durchschnittlich etwa 550 Polizeivollzugsbeamten
unterstützt. Weiterhin entsandte die Bundespolizei Berater bzw.
Verbindungskräfte zur Besonderen Aufbauorganisation (BAO)
Atlantik des Landes BadenWürttemberg, zum Bundeskriminalamt, zum
Technischen Hilfswerk, zum Auswärtigen Amt und zur Präfektur in
Straßburg.

1.2 EINGESETZTES PERSONAL UND AUFGABEN DES BUNDESKRIMINALAMTES
Aufgaben des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner originären Zuständigkeiten waren:

  • Einrichtung einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO
    Bündnis) zur Vorbereitung und Durchführung der Personenschutzmaßnahmen
    und Maßnahmen zum Schutz der Aufenthaltsräume für Mitglieder der
    Verfassungsorgane des Bundes sowie deren Gäste aus anderen Staaten
    gemäß § 5 des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG);
  • Informationsaustausch
    als “Zentralstelle Großveranstaltung” (national) und “Nationale
    KontaktsteIle für öffentliche Ordnung und Sicherheit” (international)
    gemäß §§ 2 und 3 BKAG in Verbindung mit den für den NATO-Gipfel und vergleichbaren Veranstaltungen beschlossenen Konzepten;
  • Einrichtung einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO)
    zur Sicherstellung der Strafverfolgung in Fällen von Straftaten, die
    sich gegen das Leben (§§ 211 und 212 des Strafgesetzbuches) oder die
    Freiheit (§§ 234, 234a, 239 und 239b des Strafgesetzbuches) der Gäste
    der Verfassungsorgane des Bundes aus anderen Staaten richten.
    Das Bundeskriminalamt gewährleistete als “Zentralstelle
    Großveranstaltung” (national) und “Nationale KontaktsteIle für
    öffentliche Ordnung und Sicherheit” (international) gemäß §§ 2 und
    Bundeskriminalamtgesetz in Verbindung mit den für den NATO-Gipfel und vergleichbaren Veranstaltungen beschlossenen Konzepten den Austausch aller im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel polizeilich relevanten Informationen.

Zu diesem Zwecke hatte das Bundeskriminalamt in der Zeit vom 1.
August 2008 bis 6. April 2009 eine Informationssammelstelle (lsa-Gipfel
“NATO”) zur Zusammenführung aller
polizeirelevanten Informationen eingerichtet. Teil dieser
Informationssammelstelle war auch das im Zeitraum vom 27. März bis 6.
April 2009 eingerichtete “Internationale Verbindungskräftezentrum”. in
dem 15 Verbindungskräfte aus 11 Staaten sowie Verbindungskräfte von
Interpol und Europol vertreten waren.
Zudem hat die Besondere Aufbauorganisation “Bündnis” des
Bundeskriminalamtes vier Verbindungskräfte zum Führungsstab der
Besonderen Aufbauorganisation “Atlantik” der Polizeidirektion Freiburg
(Baden-Württemberg) sowie zur Befehlsstelle der französischen
Personenschutzdienststelle SPHP
(Service de Protection des Hautes Personnalités) entsandt. Die
Verbindungskräfte waren für einen aktiven Informationsaustausch
zwischen den beteiligten Polizeibehörden beider Länder zuständig.
Für den Personen-und Innenschutz der Verfassungsorgane des Bundes und
ihrer Gäste aus dem Ausland wurden durch das Bundeskriminalamt 996
eigene und unterstellte Kräfte eingesetzt.
Die Beamten des Bundeskriminalamtes verfügten in Frankreich über
Notwehr-, Nothilfe-und Notstandsrechte gemäß dem französischen Recht
für Deutsche in Frankreich. Die Waffentrageerlaubnis für Beamte des
Bundeskriminalamtes im Personenschutz wurde durch die französische
Seite gewährt.

1.3 EINSATZ UND AUFGABEN DES BUNDESAMTES FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oblag die Federführung
innerhalb des Verfassungsschutzverbundes des Bundes und der Länder. Im
Rahmen dieser Aufgabe wurden vor und während des NATO-Gipfels
für das Bundesministerium des Innern sowie für andere
Sicherheitsbehörden Lagebilder und Gefährdungsanalysen erstellt und in
der Zeit vom 23. März bis 5. April 2009 ein Lagezentrum eingerichtet.
Zusammen mit dem französischen Partnerdienst war das BfV darüber hinaus
mit der gemeinsamen Leitung und Durchführung der von der NATO vom 28. März bis 4. April 2009 in Straßburg ausgerichteten “International Intelligence Cell” (IIC)
betraut, an der sich Vertreter von 17 ausländischen Nachrichtendiensten
beteiligten. Dabei fertigte das BfV federführend internationale
Lagebilder sowohl im Vorfeld des NATO-Gipfels als auch während des Betriebs der IIC zur Information der NATO und ihrer Mitgliedstaaten.
Das BfV war darüber hinaus für die, zum Teil sehr kurzfristig,
durchzuführenden Sicherheitsüberprüfungen – insbesondere von im Rahmen
des Gipfels in Kehl und Baden-Baden einzusetzenden Servicepersonals –
verantwortlich. Auch die übrige Zusammenarbeit zwischen NATO,
französischen und deutschen Stellen im Bereich des personellen und
materiellen Geheimschutzes erfolgte reibungslos und effizient.
Der Personal-und Ressourceneinsatz des BfV für die v. g. Aufgaben
erfolgte im Rahmen der regulären Aufgabenerfüllung und entsprach seinem
Umfang nach einem für derartige Großereignisse üblichem Maß.

1.4 EINGESETZTES PERSONAL UND AUFGABEN DER BUNDESWEHR
Die Bundeswehr hat im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit Aufgaben
zur Gewährleistung der Sicherheit der Leitung und der Angehörigen des
Bundesministeriums der Verteidigung sowie ihren subsidiären Auftrag zur
Wahrung der Sicherheit im Luftraum wahrgenommen.
Bei letzterem handelt es sich um eine Dauereinsatzaufgabe der
Bundeswehr, die unter anwendungsbezogener Anpassung bestehender
Konzepte und Verfahren und unter Abstützung auf Kräfte und Mittel der
Integrierten NATO
Luftverteidigung durchgeführt wird. Darüber hinaus hat die Luftwaffe
dem Land Baden-Württemberg Amtshilfe bei der Gefahrenabwehr im Rahmen
des Luftraumschutzes geleistet, indem ein Verbindungselement in die
Flugeinsatzzentrale der “Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Atlantik” integriert wurde.
Insgesamt haben im Rahmen der Amtshilfe 472 Angehörige der Bundeswehr
Unterstützungsleistungen erbracht -ohne Personal zur Erfüllung der
Dauereinsatzaufgabe der Luftwaffe “Sicherheit im Luftraum”.

Angehörige der Bundeswehr nahmen aus Anlass des NATO-Gipfels
2009 in Frankreich keine Hoheitsbefugnisse gegenüber Dritten wahr. Für
das Tragen von Waffen galten die üblichen nationalen und
internationalen rechtlichen Grundlagen. Der NATO-Gipfel 2009 änderte diese nicht.
Die im Rahmen der territorialen Grundorganisation für die
Zivil-Militärische Zusammenarbeit vorgesehenen Dienststellen der
Bundeswehr haben auf den dazu vorgesehenen Ebenen auch während des NATO-Gipfels 2009 ihre jeweiligen Aufgaben wahrgenommen.
Während des NATO-Gipfels waren die Bezirksverbindungskommandos (BVK) Freiburg und Karlsruhe sowie die Kreisverbindungskommandos (KVK)
Baden-Baden, Ortenaukreis und Rastatt personell besetzt, um die zivilen
Verwaltungsstäbe ihres Zuständigkeitsbereiches im Vorfeld von
Amtshilfeersuchen zu beraten und die unverzügliche Information des
Landeskommandos Baden-Württemberg (LKdo BW) sicherzustellen. Die
zivilen Verwaltungsstäbe haben während des NATO-Gipfels keine Anträge auf Amtshilfe oder Unterstützung durch die Bundeswehr über die BVK/KVK gestellt.

1.5 EINGESETZTES PERSONAL UND AUFGABEN DES TECHNISCHEN HILFSWERKS
Im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel
wurden bundesweit etwa 890 Kräfte des Technischen Hilfswerks für den
Bevölkerungsschutz, zur Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe sowie als
Fachberater und Verbindungspersonen in Einsatzleitungen, Stäben und zum
Betrieb eigener Leitungs-und Koordinierungsstäbe eingesetzt. Im Auftrag
des Landes Baden-Württemberg betrieb das Technische Hilfswerk vom 2.
bis 5. April 2009 zwei Bereitstellungsräume für den Bevölkerungsschutz
und stellte zwei Technische Züge und vier Fachgruppen für den
Ereignisfall bereit.
Im Bereich sonstiger Amtshilfe unterstützte das THW das Land Baden-Württemberg, das Auswärtige Amt, das Bundespresseamt und die Bundespolizei.

Das Technische Hilfswerk hatte in Straßburg keine Kräfte eingesetzt
und auch keine französischen Polizisten mit Booten transportiert. Auf
Anforderung der Stadt Kehl hatte das THW
zwei Mehrzweckarbeitsboote mit je drei Besatzungsmitgliedern auf dem
Rhein eingesetzt, die der Einsatzleitung der Feuerwehr Kehl unterstellt
waren. Mit einem Boot wurden zwei französische Feuerwehrleute vom
Feuerlöschboot “Europa 1” zu einem französischen Feuerlöschboot
transportiert.

1.6 EINGESETZTES PERSONAL UND AUFGABEN DES BUNDESAMTES FÜR BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND KATASTROPHENHILFE (BBK)
Die ausschließlich präventiven Aktivitäten des BBK umfassten zum einen die intensive Lagebeobachtung mittels der Einrichtungen des Gemeinsamen Melde-und Lagezentrums (GMLZ)
im 3-Schicht-Betrieb sowie einen intensiven Informationsaustausch mit
allen beteiligten Stellen und daraus folgend die Erstellung des
Bundeskräftelagebildes.
Ferner wurden 7 Mitarbeiter des BBK als Verbindungspersonen zu diversen Führungsstäben (Analytische Task Force Mannheim, THW-Führungsstab Baden-Baden und Kehl, Führungs-und Verwaltungsstab InMin BW, Führungsstab der Polizei Freiburg) abgestellt.
An das Klinikum Baden-Baden erfolgte eine Abgabe von Sanitätsmitteln aus den Beständen des Bundes.

1.7 WEITERE EINSATZRELEVANTE MAßNAHMEN

1.7.1 BILDÜBERTRAGUNG
Die Bundespolizei erhielt durch die Bildübertragung aus einem
Polizeihubschrauber Informationen über das Einsatzgeschehen. Weitere
Bildaufzeichnungen erhielt die Bundespolizei im Nachgang des Einsatzes
durch die BAO Atlantik.
Für das Bundeskriminalamt wurden durch einen Hubschrauber der
Bundespolizei Bilder von den Fahrtstrecken der Delegationen und Bilder
von den Veranstaltungsorten des NATO-Gipfels bei Vorfahrten und Abreisen von Schutzpersonen übertragen. Zusätzlich wurde die BAG Bündnis des BKA an der Bildübertragung der BAO Atlantik beteiligt.

1.7.2 MOBILISIERUNGSVERANSTALTUNGEN

Im Rahmen des nationalen und internationalen polizeilichen
Informationsaustausches sowie durch Auswertung der einschlägigen Medien
wurden dem Bundeskriminalamt insgesamt 424
Mobilisierungsveranstaltungen bekannt.

1.7.3 GEWÄHRLEISTUNG DER KONFERENZSICHERHEIT

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war am deutschen Konferenzort zur Sicherstellung der Lauschabwehr tätig. Das BSI
hat wegen des Umfangs der diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen
technische Amtshilfe in Form von Geräten und Bedienpersonal durch das
BMVg erhalten.

2 ZUSAMMENARBEIT MIT FRANZÖSISCHEN SICHERHEITSBEHÖRDEN

2.1 ALLGEMEIN
Die allgemeinen Grundsätze der internationalen polizeilichen
Zusammenarbeit bildeten auch den Rahmen für die Kooperation im
Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel.
Relevanz entfaltete in diesem Zusammenhang insbesondere der Vertrag
über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit,
insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden
Kriminalität und der illegalen Migration vom 27. Mai 2005 (Vertrag von
Prüm; hier insbesondere Artikel 24), der u. a. Fragen des
Informationsaustauschs sowie der gegenseitigen personellen
Unterstützung in Gestalt gemeinsamer Einsatzformen regelt. Frankreich
ist -neben weiteren Staaten der Europäischen Union -Vertragspartei des
Prümer Vertrags.

Vor allem mit Blick auf die grenzüberschreitende Dimension des
Einsatzes arbeiteten die deutschen Sicherheitsbehörden dabei eng und
vertrauensvoll auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen
Regelungen mit ihren Partnerbehörden im Ausland zusammen.
Die notwendigen Einzelabsprachen wurden in einer sog. Absprache für
gemeinsame Einsatzformen der deutschen und französischen Polizeikräfte
anlässlich des NATO-Gipfels
2009 zwischen der Polizei des Landes Baden-Württemberg, der
Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt, der Gendarmerie nationale und der
Police Nationale geregelt.
Neben dem unmittelbaren Informationsaustausch wurden Informationen auch
über das Gemeinsame Zentrum der deutsch-französischen Polizei-und
Zollzusammenarbeit in Kehl ausgetauscht. Gemäß Art. 4 Abs. 2 i.V.m.
Art. 6 des Mondorfer Abkommens vom 9. Oktober 1997 kann das Gemeinsame
Zentrum in Fällen, in denen die Aufgabenbereiche von mehreren Behörden
verschiedener Dienstzweige berührt sind, bei der Koordinierung von
Einsatzmaßnahmen mitwirken. Die Koordinierungsaufgabe umfasst dabei
insbesondere die Unterstützung bei der Abstimmung von Aufklärungs-und
Überwachungsmaßnahmen in den Grenzgebieten, von Einsätzen sowie von
grenzüberschreitenden Fahndungsmaßnahmen und unterstützende Aktivitäten
bei der technischen Durchführung grenzüberschreitender Observations-und
Nacheilehandlungen nach Art. 40 und 41 des Schengener
Durchführungsübereinkommen.
EUROPOL war durch eine Verbindungskraft im Rahmen der “Informationssammelstelle Gipfel NATO” im Verbindungskräftezentrum (VKZ) im BKA (Meckenheim) vertreten.

2.2 EINGESETZTES POLIZEIGERÄT BZW. -FAHRZEUGE DER BUNDESPOLIZEI UND DES BUNDESKRIMINALAMTES IN FRANKREICH
Die Bundespolizei unterstützte die französischen Sicherheitskräfte auf
Ersuchen der Präfektur in Straßburg mit technischem Gerät und sechs
Wasserwerfern. Diese Form der gegenseitigen Unterstützung ist nicht
neu, z.B. unterstützte die Bundespolizei die Schweiz in den Jahren 2003
bis 2008 mit Wasserwerfern anlässlich des jährlichen World Economic
Forums in Davos. Von den in Frankreich mitgeführten Führungs-und
Einsatzmitteln der Bundespolizei kamen lediglich die sechs Wasserwerfer
im Stadtgebiet von Straßburg zeitweise gegen gewalttätige Störer, die
die Polizeikräfte mit Flaschen, Steinen, Knallkörpern und
Molotowcocktails bewarfen, zum Einsatz. In einem Fall wurde auf
Anordnung des französischen Polizeiführers der Wasserabgabe kurzzeitig
Reizstoff beigemischt. Das für eventuelle Räummaßnahmen bereitgehaltene
technische Gerät kam mangels Erforderlichkeit nicht zum Einsatz.
Die Wasserwerfereinheiten unterstanden der Gendarmerie Nationale unter
der Leitung der Präfektur in Straßburg. Der Einsatz erfolgte
ausschließlich auf Anordnung der zuständigen französischen
Polizeiführung und nach französischem Recht.
Die Zusammenarbeit war kooperativ und von gegenseitigem Vertrauen geprägt.
Durch das Bundeskriminalamt wurden am 4. April 2009 sondergeschützte
Gast-und Begleitwagen zum Schutz der eingestuften und durch den Bund zu
schützenden Personen in Straßburg eingesetzt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

2.3 INFORMATIONEN VON FRANZÖSISCHEN AN DEUTSCHE SICHERHEITSBE HÖRDEN
Über die französische Verbindungskraft beim Bundeskriminalamt wurde ein
potentiell gewaltbereiter Störer gemeldet. Dieser gemeldete potentiell
gewaltbereite Störer war 2009 in Frankreich wegen einer Gewaltstraftat
rechtskräftig verurteilt worden.

2.4 WAHRNEHMUNG PERSONENSCHUTZBEZOGENER AUFGABEN
Neben den Beamten des Bundeskriminalamtes, die den Schutzauftrag für
Mitglieder der Verfassungsorgane und deren ausländische Gäste gemäß § 5
Bundeskriminalamtgesetzes während des NATO-Gipfels
leisteten, wurden die eingestuften Schutzpersonen der Delegationen auch
von eigenen, ausländischen Personenschützern begleitet.
Beamte der französischen Personenschutzdienststelle (SPHP)
wurden auf deutschem Hoheitsgebiet im grenzüberschreitenden
Personenschutz eingesetzt. Diese ausländischen Personenschutzkräfte
verfügten über Notwehr-, Nothilfe-und Notstandsrechte sowie das Recht
zur vorläufigen Festnahme (“Jedermann-Rechte”) nach den maßgeblichen
Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuches und der deutschen
Strafprozessordnung. Sie besaßen im deutschen Einsatzraum jedoch keine
hoheitlichen Befugnisse. Die im grenzüberschreitenden Personenschutz
eingesetzten französischen Beamten wurden in Deutschland von Beamten
des Bundeskriminalamtes begleitet.
Die Waffentrageerlaubnis wurde deutscher Seite gewährt.

3 ZUSAMMENARBEIT UND MAßNAHMEN DER SICHERHEITSBEHÖRDEN IN DEUTSCHLAND

3.1 SICHERHEITSKONZEPTE
Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für
Verfassungsschutz entwickelten im Rahmen ihrer originären
Zuständigkeiten Sicherheitskonzepte und stimmten diese mit den
kooperierenden nationalen und internationalen Behörden und
Einrichtungen ab.
Auf deutscher Seite wurde die Einsatzkonzeption in regelmäßigen
Koordinierungsgesprächen auf Bundes-und Landesebene abgestimmt. (Bund:
Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der
Verteidigung, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für
Verfassungsschutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik,
Baden-Württemberg: Fachabteilungen des Innenministeriums,
Landeskriminalamt, Landesamt für Verfassungsschutz, Regierungspräsidien
Karlsruhe und Freiburg).
Mit Frankreich erfolgte die Abstimmung in Sicherheitsgesprächen mit dem
verantwortlichen Präfekten unter der Federführung des Landes
Baden-Württemberg. Auf Fachebene wurde eine deutsch-französische
Arbeitsgruppe zur Abstimmung der jeweiligen Einsatzplanungen
eingerichtet.
Grundsätzlich handelte es sich bei der Erstellung und Abstimmung von
Sicherheitskonzepten um einen fortlaufenden Prozess, über den keine
gesonderten Aufschreibungen geführt wurden.

3.2 GRENZKONTROLLEN
Im Zeitraum vom 20. März bis 5. April 2009 wurden bundesweit aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen des NATO-Gipfels
gern. Art 23 ff. des Schengener Grenzkodexes die Grenzkontrollen
wiedereingeführt. Dies erfolgte in Abstimmung mit Frankreich als
Mitgastgeber des Gipfels. Auch Frankreich führte anlässlich des NATO-Gipfels Grenzkontrollen während des genannten Zeitraums wieder ein.
Die Kontrollen erstreckten sich bundesweit auf die Land-und Seegrenzen
sowie auf Flughäfen. Wann und wo kontrolliert wurde, ist lageabhängig
auf der Grundlage aktueller Lageerkenntnisse entschieden worden. Der
genaue Zeitpunkt der Kontrollen (Beginn/Ende) wurde vorab nicht
öffentlich kommuniziert, um potentielle Straftäter nicht zu einem
vorzeitigen Reiseverhalten zu bewegen. Die Kontrollen zielten darauf
ab, die Anreise erkennbar gewaltbereiter Personen zu den
Veranstaltungsorten in Deutschland und Frankreich zu verhindern. Die
Anreise von friedlichen Demonstrationsteilnehmern wurde hierdurch nicht
eingeschränkt. Beeinträchtigungen für den Reiseverkehr beschränkten
sich auf das für die Sicherheit erforderliche Maß. Die Bevölkerung und
Reisende zeigten Verständnis für die Kontrollen.

Insgesamt führte die Bundespolizei ca. 570.000 Kontrollen durch. Dabei
erfolgten insgesamt 450 Einreiseverweigerungen und 126 Ausreiseuntersagungen, davon 121 Personen mit Bezug zum NATO-Gipfel.
Darüber hinaus konnten etwa 2.300 andere Delikte in Zusammenhang mit
den Kontrollmaßnahmen festgestellt und 140 Haftbefehle vollstreckt
werden.

3.3 DATEI “INTERNATIONAL AGIERENDE GEWALTBEREITE STÖRER” (IGAST) SOWIE DATENAUSTAUSCH
Die Datei “International agierende gewaltbereite Störer” (IgaSt) ist
eine vom Bundeskriminalamt aufgrund seiner ZentralstelIenaufgabe
geführte Datei, die der Sammlung und Auswertung von Informationen mit
dem Ziel der Verhütung und Aufklärung von Straftaten im
Themenzusammenhang Globalisierung dient. Zugriffsberechtigt ist nur das
zuständige Fachreferat im Bundeskriminalamt. Andere Stellen und
Behörden, so auch die Bundespolizei, besitzen keine Zugriffsrechte.
Die durch Auswertung der in der Datei IgaSt zusammengefassten
Informationen gewonnenen Erkenntnisse können nach den §§ 10 oder 14 BKAG an andere Stellen übermittelt oder in Verbunddateien gespeichert werden.
In die Datei “IgaSt” erfolgt die Aufnahme von Personen:

  • gegen die im Ausland wegen der Teilnahme an gewalttätigen
    Ausschreitungen während der Proteste zu Veranstaltungen mit
    Globalisierungsbezug Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind.
  • die
    im Ausland in Zusammenhang mit entsprechenden Veranstaltungen
    festgestellt worden sind und zu denen bereits Erkenntnisse wegen
    Gewalttaten im In-oder Ausland vorliegen.
  • die im Inland als
    Globalisierungsgegner bekannt geworden sind und zu denen dem
    Bundeskriminalamt Erkenntnisse wegen Gewalttaten in der Vergangenheit
    vorliegen.

Informationen wurden auf der Grundlage und nach Maßgabe des Vertrags von Prüm (BGBI. 2006 II Nr. 19, Seite 628 ff) i. V. m. § 14 BKAG und § 32 BPolG ausgetauscht.
Von den 121 Personen, gegen die die Bundespolizei im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel
eine Ausreiseuntersagung verfügte, waren 60 Personen in der Datei
“Gewalttäter-links” erfasst. Den französischen Sicherheitsbehörden
wurden 232 Personendatensätze aus der Datei “IgaSt” sowie 433 aus dem
Ausland übermittelte Personalien von potentiell gewaltbereiten Störern
zugeleitet.
Die Übermittlung der Datensätze aus der Datei “IgaSt” erfolgte mit dem
Hinweis, dass eine Weitergabe oder Speicherung der Daten nur mit
Zustimmung des Bundeskriminalamtes erfolgen darf. Auch wurde darauf
hingewiesen, dass die Daten zweckgebunden und nur im konkreten
Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel
2009 in Baden-Baden, Kehl und Straßburg verwendet werden dürfen und
somit nach Ende des Ereignisses, spätestens jedoch bis zum 05. Juli
2009 zu vernichten sind. Für die aus dem Ausland übermittelten
Personalien wurde als Löschfrist der 05. Mai 2009 festgelegt.
Fallzahlen der während des NATO-Gipfels
in Deutschland begangenen politisch motivierten Straftaten wurden – wie
alle Fälle der politisch motivierten Kriminalität (PMK) – von den jeweils zuständigen Ländern erhoben und im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes dem SKA übermittelt.

3.4 MILITÄRISCHE SICHERHEITSBEREICHE DER BUNDESWEHR
Die Bundeswehr hat anlässlich des NATO-Gipfels keine Militärischen Sicherheitsbereiche in den Veranstaltungsorten eingerichtet.

3.5 SICHERHEIT IM LUFTRAUM
Die NATO und Frankreich haben während der Gesamtdauer des NATO-Gipfels 2009 AWACS-Flugzeuge zur Erstellung eines Luftlagebildes als Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum eingesetzt.
Die Bundeswehr hat anlässlich des NATO-Gipfels
keine Drohnen eingesetzt. Außerdem liegen dem Bundesministerium der
Verteidigung keine Informationen zum Einsatz von Drohnen durch
französische sowie schweizerische Streitkräfte in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

4 SONSTIGES

4.1 UMGANG MIT DEMONSTRANTINNEN UND DEMONSTRANTEN
Diese Sachverhalte fallen in den Zuständigkeitsbereich des Landes Baden-Württemberg.
Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes wurden in Frankreich 31
deutsche Staatsangehörige in fest-bzw. in Gewahrsam genommen. Drei
wurden zu Freiheitsstrafen u.a. wegen schwerer Brandstiftung und
unerlaubten Waffenbesitzes (Mitführen einer 40cm langen Eisenstange)
bis zu sechs Monaten Haft verurteilt. Zuletzt wurde durch ein
französisches Gericht gegen einen deutschen Staatsangehörigen wegen
Brandstiftung eine vierjährige Freiheitsstrafe (ein Jahr davon auf
Bewährung) verhängt. Die konsularische Betreuung obliegt dem
Auswärtigen Amt. Nach Auskunft des Bundeskriminalamtes kam es auf
deutscher Seite zu 28 Fest-bzw. Ingewahrsamnahmen.

4.2 VERLEGUNG VON FUßBALL-RISIKOSPIELEN
Zielführend war die gemeinsame Linie des Bundes und der Länder in Bezug
auf die hohe Kräftebindung durch die Fußballlage an dem betroffenen
Einsatzwochenende. So haben die Erfahrungen aus der Hinrunde der Saison
2008/09 gezeigt, dass in den ersten vier Ligen eine Vielzahl von
Polizeibeamten pro Spieltag im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden
müssen. Mit der durch Bund und Länder unterstützten Anregung gegenüber
dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball-Liga (DFL),
den Spieltag am Gipfelwochenende zu entzerren und potenzielle
Risikospiele zu verlegen, konnte der bundesweit für Fußballeinsätze
benötigte Kräftebedarf deutlich reduziert werden.

4.3 STRAFTATEN
In DEU wurden im Begründungszusammenhang “NATO-Gipfel 2009” abschließend insgesamt 110 Straftaten registriert, davon entfielen 109 auf den Bereich der PMK
-links und nur eine Tat auf den Bereich “Sonstige”. Bei 95 Taten
handelte es sich um Sachbeschädigung, weiter kam es zu acht
Brandstiftungen, fünf Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, einem
Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und einer Beleidigung. Regionale
Schwerpunkte bildeten BW mit 62 Taten und BB mit 11 Taten, andere
Bundesländer verzeichneten keine oder nur einstellige Fallzahlen.

4.4 KOSTEN
Gemäß Art. 104a Abs. 1 des Grundgesetzes tragen Bund und Länder die
Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben
ergeben, selbst.
Die Kosten der Sicherheitsbehörden des Bundes für Einsätze im
originären Aufgabenbereich werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen
getragen und in der Regel nicht gesondert erfasst.
Die einsatzbedingt entstandenen Mehrkosten für Unterstützungsleistungen
von Bundes-und Landesbehörden zugunsten des Landes Baden- Württemberg
sind grundsätzlich erstattungspflichtig.

Das Land Baden-Württemberg strebt einen Kostenerlass für die
Unterstützungsleistungen des Bundes an, über den aber noch nicht
abschließend entschieden ist.
Folgende vorläufige (Mehr-)Kosten zur Unterstützung des Landes Baden-Württemberg liegen vor (Stand 01.12.2009):

  • Bundespolizei 2.227.543 Euro (bereits dem Land BW in Rechnung gestellt, aber noch nicht beglichen)
  • BKA Keine Sonderausgaben
  • BfV Keine Sonderausgaben, vgl. Ziff. 1.3
  • THW Ca. 800.000
  • BSI Ca. 60.000 Euro
  • Bundeswehr Ca. 399.965 Euro (dem Land BW am 01.09.2009 in Rechnung gestellt, aber noch nicht beglichen)
  • Total Ca. 3.487.508 Euro

5 FAZIT
Die frühzeitigen Einsatzvorbereitungen der Sicherheitsbehörden des
Bundes und der Länder waren Grundlage für den erfolgreichen
Einsatzverlauf in Deutschland. Durch die abgestimmte Polizeitaktik
konnte ein sicherer und friedlicher Verlauf der Veranstaltung
gewährleistet werden. Der polizeiliche Einsatz anlässlich des NATO-Gipfels 2009 wurde erfolgreich bewältigt. Die Gewährleistung der Sicherheit der Teilnehmer des NATO-Gipfels 2009, war jederzeit sichergestellt. Als wesentliche Faktoren für den Erfolg haben sich dabei insbesondere die

  • Gewährleistung einer hohen Verfügbarkeit von Einsatzkräften
    sowie einer umfassenden Unterstützung durch die anderen Länder und den
    Bund
  • gemeinsamen Arbeitsgruppen und das gemeinsame Arbeitszentrum in Kehl
  • Verlegung von Risikospielen in den ersten vier Fußballligen
  • enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Frankreich, der NATO und allen zuständigen Behörden auf Bundes-und Landesebene
  • Strategie einer situationsangemessenen Balance zwischen Deeskalation
  • offensive
    und von großer Transparenz geprägte Öffentlichkeitsarbeit als Grundlage
    für eine ausgewogene Berichterstattung der Medien sowie eine hohe
    Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen in der Bevölkerung erwiesen.

Source: http://www.gipfelsoli.org/Repression/Strasbourg_Baden-Baden_2009/8210.html