Austausch „faktenbasierter Reisemuster“

Matthias Monroy

Die polizeilichen Begehrlichkeiten nach Daten grenzüberschreitender Reisebewegungen wachsen. Nach USA, Kanada und Australien will die EU auch mit anderen Ländern PNR-Abkommen schließen

Im Dezember wird die EU-Kommission voraussichtlich ein Verhandlungsmandat für die zukünftige Übermittlung von Daten aus Passagiernamensregistern (PNR) mit den USA, Kanada und Australien erhalten, um zügig ein entsprechendes Abkommen einzufädeln. Nach Vorratsdatenspeicherung und SWIFT wird damit der grenzüberschreitende Tausch einer weiteren großen Datensammlung gesetzlich geregelt. Fortan werden also nicht nur Kommunikation und Finanztransaktionen protokolliert, sondern auch umfangreiche Angaben über das Reiseverhalten gesammelt.

Im Mai 2006 hatte der Europäische Gerichtshof die zwei Jahre zuvor von der Kommission beschlossene PNR-Übermittlung an die USA für nichtig erklärt. Während die Kommission damals die übermittelten Daten durch die USA angemessen geschützt betrachtete, sieht das Gericht hierfür keine geeignete Rechtsgrundlage. Damit war auch ein entsprechender Beschluss des Rates hinfällig. Die Abkommen mit den USA wie auch Australien werden seitdem vorläufig angewendet. Auch für Datentransfers mit Kanada gibt es seit 2009 keine Rechtsgrundlage. (weiter auf heise.de)

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