Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verwendung von Fluggastdatensätzen

Brüssel, den 23.11.2011
KOM(2011) 807 endgültig
2011/0382 (NLE)

Das Department of Homeland Security (DHS) ist nach amerikanischem Recht ermächtigt, bei Verkehrsflügen in die oder aus den Vereinigten Staaten vor Ankunft der Fluggäste bzw. vor ihrem Abflug von Fluggesellschaften elektronischen Zugang zu den Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) zu verlangen. Die Verpflichtung zur Übermittlung dieser Daten besteht nach Titel 49, United States Code, Abschnitt 44909c (3) und den Durchführungsvorschriften (Titel 19, Code of Federal Regulations, Abschnitt 122.49b).
Dadurch soll sichergestellt werden, dass vor der Ankunft eines Flugs elektronische PNRDaten zur Verfügung stehen, die es dem DHS erheblich erleichtern, die Fluggäste vor ihrer Ankunft einer effizienten und wirksamen Risikobewertung zu unterziehen und Bona-fide-Reisenden Erleichterungen zu gewähren, um so für mehr Sicherheit in den Vereinigten Staaten zu sorgen. (pdf auf euro-police)