Die Drohnen und das Schweigen des Parlaments

Der Bundestag verabschiedet ohne öffentliche Debatte ein neues Luftverkehrsgesetz – obwohl es um eine kleine Revolution geht: die Zulassung von Drohnen.

Der Bundestag verhandelt öffentlich, heißt es in Artikel 42 des Grundgesetzes. Das ist die Theorie. In der Praxis aber geht es anders zu: In der vergangenen Legislaturperiode wurden von den 15.500 Reden der Parlamentarier 4429 nicht mündlich vorgetragen, sondern nur schriftlich zu Protokoll gegeben.

Interessiert sich der von seinem Abgeordneten vertretene Bürger also für das, was sein Repräsentant gesagt haben würde, hätte dieser leibhaftig am Rednerpult gestanden, dann muss er das Archiv des Bundestages durchforsten.

„Das Verstummen eines Parlaments“

„Heiliges Entsetzen“ habe jene Zahl bei ihm ausgelöst, sagte Parlamentspräsident Norbert Lammert zu Beginn der laufenden Legislatur. Der CDU-Politiker forderte seine Kollegen auf, künftig „viel zurückhaltender“ von der Protokollrede Gebrauch zu machen. Schließlich sei nicht auszuschließen, dass dieses Verfahren eines Tages vom Bundesverfassungsgericht beanstandet würde. (weiter auf welt.de)