BKA-Datei: "Gewalttäter Sport" gekippt

geschrieben von europolice | 31 Mai, 2008
[anwalt.de] Für die vom Bundeskriminalamt (BKA) geführte Datei "Gewalttäter Sport" gibt es nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) Hannover keine ausreichende rechtliche Grundlage. Deswegen hat es die Datei gekippt.  In der Datei speichert das BKA Täter, die durch Gewaltstraftaten in Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind, wie zum Beispiel Hooligans. Der Kläger des entschiedenen Verfahrens begehrte seine Löschung aus dieser Datei.Das Gericht gab der Klage statt, weil es keine ausreichende rechtliche Grundlage für diese Datei sieht. Nach § 7 Abs. 6 des BKA-Gesetz setze die Führung so genannter Verbunddateien eine Rechtsverordnung - die der Zustimmung des Bundesrates bedarf - voraus, in der das Nähere über die Art der Daten geregelt werde, die in der Datei gespeichert werden sollten, führte das VG aus. Um eine solche Verbunddatei handele es sich bei der Datei "Gewalttäter Sport", weil sie nicht allein in der Regie des BKA betrieben werde, sondern die Bundesländer die Datensätze eingeben und diese auch abrufen könnten. Während die weiter erforderliche Errichtungsanordnung mit detaillierten Regelungen existiere, sei die in § 7 Abs. 6 BKAG geforderte Rechtsverordnung nicht erlassen worden. Dieser Mangel führe hier zur Rechtswidrigkeit der Datei und damit zu einem Löschungsanspruch.

Verwaltungsgericht Hannover, 10 A 2412/07   Source: http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsnews.php?id=1987

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